Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Stefan Sepp Lorenz, Steuerberater, LL.M. oec., Diplom-Finanzwirt (FH)
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Für die Quellensteuerbefreiung nach der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie muss die zyprische Holding eine strategische Managementfunktion ausüben. Operative Tätigkeiten wie Personalabrechnung oder tägliche Geschäftsführung können problematisch sein. Ein Abrechnungsmodell, das auf regelmäßigen strategischen Meetings mit dokumentierten Beschlüssen basiert, kann helfen, die erforderliche strategische Managementtätigkeit nachzuweisen. Wichtig ist, dass die erbrachten Leistungen marktüblich vergütet werden und eine klare Abgrenzung zwischen operativen und strategischen Tätigkeiten erfolgt. Die gezahlten 11.000 € monatlich sollten in Relation zur Gesamtleistung der Holding und dem Geschäftsführer-Gehalt der deutschen Tochter bewertet werden. Da Transferpreisrichtlinien greifen, ist eine Dokumentation der Leistungen essenziell, um steuerliche Risiken zu minimieren. Ich rate Ihnen auch die AHK einzubeziehen.
Ich hoffe, das hilft für Ihre Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!
Guten Tag,
vielen Dank für die schnelle Beantwortung meiner Fragen!
Verträge habe ich nie selbst geschlossen, sondern den Geschäftsführer unterzeichnen lassen oder das mit ihm abgeklärt und i.A. von ihm angenommen. Reduziert das die Problematik? Für die Zukunft würde ich das ohnehin nicht mehr machen und lediglich strategisch aktiv werden.
Sie schreiben: "wenn die Holding oder deren Vertreter in Deutschland Verträge abschließen" -> Bezieht sich das wirklich auf physische Gegebenheiten? In Deutschland habe ich das nie gemacht, wenn ich Verträge vorbereitet habe, dann von Zypern aus.
Somit raten Sie mir Tätigkeiten wie Buchhaltung etc. auszulagern und sämtliche operative Tätigkeiten einzustellen?
Sie schreiben auch, ein Abrechnungsmodell auf Basis von strategischen Meetings kann helfen. Wie kann ich hier Sicherheit erhalten, um das kann wegzubekommen, also was sind die Alternativen dazu?
Wie finde ich die Marktüblichkeit heraus, finden Sie 11.000€ monatlich unangemessen? Wie sehen Sie diese in Relation zur Gesamtleistung mit den genannten Umsatzzahlen?
Was würde passieren, wenn der Betrag als unangemessen gewertet wird, geht das in den Straftatbestand Steuerhinterziehung und oder würde das einfach nicht anerkannt und entsprechende Steuer nachgezahlt werden müssen?
Wie dokumentiere ich die Leistungen entsprechend, sind da die zweiwöchentlichen Meetings nicht für ausreichend?
Wenn der Geschäftsführer der deutschen Tochtergesellschaft die Verträge unterzeichnet und Sie lediglich von Zypern aus vorbereitend tätig sind, reduziert dies das Risiko der Begründung einer Vertreterbetriebsstätte erheblich. Entscheidend ist, dass Sie keine Abschlussvollmacht besitzen und nicht regelmäßig Verträge im Namen der deutschen Tochtergesellschaft abschließen. Die physische Präsenz in Deutschland ist dabei nicht ausschlaggebend; vielmehr kommt es auf die tatsächliche Ausübung der Tätigkeit an. Wichtig ist, dass keine wiederkehrenden geschäftlichen Entscheidungen für die deutsche Tochter von der zyprischen Holding aus getroffen werden, die einer Betriebsstättenbegründung gleichkommen könnten.
Es ist ratsam, operative Tätigkeiten wie Buchhaltung, Personalverwaltung und ähnliche Aufgaben auszulagern, um das Risiko einer Betriebsstättenbegründung zu minimieren. Ihre Holding sollte sich auf strategische Managementaufgaben konzentrieren, um die Anforderungen für die Quellensteuerbefreiung gemäß der EU-Mutter-Tochter-Richtlinie zu erfüllen. Je weniger operative Tätigkeiten durch die zyprische Holding ausgeführt werden, desto geringer ist das Risiko, dass die deutsche Finanzverwaltung eine Betriebsstätte annimmt oder eine verdeckte Gewinnausschüttung unterstellt.
Ein Abrechnungsmodell, das auf regelmäßigen strategischen Meetings basiert, kann dazu beitragen, die strategische Ausrichtung Ihrer Tätigkeit zu unterstreichen. Alternativ könnten Sie auch schriftliche Berichte, Analysen oder strategische Planungsdokumente erstellen, die Ihre Managementleistungen belegen. Wichtig ist eine klare und nachvollziehbare Dokumentation Ihrer strategischen Beiträge. Die zweiwöchentlichen Meetings sind ein guter Ansatz, sollten aber idealerweise ergänzt werden durch zusätzliche schriftliche Festhaltungen von Entscheidungen, Strategien und langfristigen Maßnahmen, um die Substanz der strategischen Tätigkeit besser zu dokumentieren.
Die Angemessenheit einer monatlichen Vergütung von 11.000 € für strategische Managementdienstleistungen hängt von verschiedenen Faktoren ab, darunter der Umfang und die Bedeutung der erbrachten Leistungen sowie die finanzielle Situation der Tochtergesellschaft. Um die Marktüblichkeit zu bestimmen, können Sie Vergleichsdaten heranziehen, beispielsweise aus Branchenstudien oder Gehaltsbenchmarks für vergleichbare Positionen. Eine unangemessen hohe Vergütung könnte von den Finanzbehörden als verdeckte Gewinnausschüttung gewertet werden, was zu steuerlichen Nachforderungen führen kann. Wenn die Vergütung als unangemessen eingestuft wird, wird sie in der Regel nicht als Betriebsausgabe anerkannt, sodass die deutsche Tochtergesellschaft darauf Steuern nachzahlen muss. In schwerwiegenden Fällen kann es zu einem Straftatbestand der Steuerhinterziehung kommen, insbesondere wenn eine bewusste Überhöhung der Vergütung nachgewiesen werden kann.
Die Dokumentation Ihrer Leistungen sollte detailliert und nachvollziehbar sein. Neben Protokollen der Meetings können auch schriftliche Berichte, strategische Analysen und Entscheidungsdokumente hilfreich sein. Eine lückenlose und transparente Dokumentation ist essenziell, um die steuerliche Anerkennung Ihrer Leistungen sicherzustellen. Es sollte klar erkennbar sein, dass es sich um eine echte und marktübliche Managementleistung handelt und nicht um eine reine Gewinnverlagerung. Die deutschen Finanzbehörden legen dabei besonderen Wert auf die wirtschaftliche Substanz der zyprischen Holding, sodass es sinnvoll sein kann, regelmäßige Berichte über die erbrachten Leistungen anzufertigen, um Transparenz gegenüber den Finanzbehörden zu schaffen.
Schöne Grüße!