21. März 2024
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09:22
Antwort
vonRechtsanwältin Jasmin Enzweiler
Wilhelmstraße 3
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ihre Fragen möchte ich gerne wie folgt beantworten:
[b] 1) Kann die Vermieterin einfach so einen Termin setzen und unabgestimmt darauf bestehen ? Kann ich diesen verweigern?[/b]
Zwar müssen sie die Arbeiten dulden und können deren Ausführung nicht verweigern, jedoch kann der Vermieter nicht einseitig den Beginn der Maßnahme festlegen, ohne dies mit ihnen abzusprechen. Etwas anderes gilt lediglich dann, wenn es sich um Notfälle handelt, deren Behebung nicht weiter herausgeschoben werden kann.
Basierend hierauf könnten sie dem Vermieter mitteilen, dass die an dem von ihm bestimmten Termin nicht können und auf die Absprache eines neuen bestehen.
[b]
2) welche Rechte habe ich hinsichtlich der Einschränkungen ?[/b]
In Bezug auf ihre Rechte ist zunächst zu sagen, dass die anschließenden Reinigungskosten durch den Vermieter zu übernehmen sind, sofern sich nicht anderes aus dem Vertrag entnehmen lässt.
Da eine Vielzahl der Räume nach ihren Angaben nicht oder nur beschränkt nutzbar ist, könnten sie für den entsprechenden Zeitraum eine Mietminderung geltend machen, wobei der genaue Umfang dessen mangels Kenntnis des Mietvertrages als auch der genauen räumlichen Gegebenheiten im Rahmen dieses Portals nicht bestimmt werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Jasmin Enzweiler