Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Hier meine rechtliche Einschätzung zur Situation mit dem Gutachter im Insolvenzverfahren:
Ihre Schilderung wirft einige Fragen zur ordnungsgemäßen Durchführung des Insolvenzverfahrens und zur Rolle des Gutachters auf. Ich werde die relevanten Punkte basierend auf den bereitgestellten Informationen aus den Dokumenten analysieren.
- Rolle des Gutachters im Insolvenzverfahren
Gemäß den Informationen aus dem Kontext wird auf den Insolvenzantrag hin ein Sachverständiger oder vorläufiger Insolvenzverwalter vom Insolvenzgericht bestellt. Dieser soll alle Umstände ermitteln, die für das Insolvenzverfahren maßgebend sind, und entsprechende Sicherungsmaßnahmen ergreifen. Es ist nicht üblich, dass der Gutachter von Ihnen persönlich Geld verlangt, um das Verfahren zu eröffnen. Die Kosten für das Gutachten und die Gerichtskosten sind normalerweise Teil des Insolvenzverfahrens und werden nicht direkt vom Antragsteller in bar oder auf ein privates Konto des Gutachters überwiesen.
- Verhalten des Gutachters
Das Verhalten des Gutachters, wie Sie es beschreiben, wirft ernsthafte Zweifel an seiner Neutralität und Professionalität auf. Ein Gutachter sollte neutral agieren und nicht persönliche Zahlungen verlangen. Wenn der Gutachter Fristverlängerungen beantragt und keine Fortschritte macht, könnte dies auf eine ineffiziente Bearbeitung des Verfahrens hinweisen.
- Mögliche Schritte
Dienstaufsichtsbeschwerde: Es besteht die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde einzureichen, wenn eine Untätigkeit oder eine zu lange Bearbeitungsdauer vorliegt. Dies könnte jedoch zu weiteren Verzögerungen führen.
Prüfung der Rechtmäßigkeit der Forderungen des Gutachters: Es wäre ratsam, die Forderungen des Gutachters auf ihre Rechtmäßigkeit zu überprüfen. Ein Gutachter sollte keine persönlichen Zahlungen verlangen, und solche Forderungen könnten unzulässig sein.
Kontaktaufnahme mit dem Insolvenzgericht: Da das Gericht bereits informiert ist, dass der Gutachter Fristverlängerungen beantragt, könnte eine direkte Anfrage beim Gericht über den Stand des Verfahrens und die Rechtmäßigkeit der Handlungen des Gutachters hilfreich sein.
Fazit:
Es scheint, dass das Verhalten des Gutachters nicht den üblichen Verfahren entspricht. Eine Überprüfung seiner Handlungen und eine offizielle Beschwerde könnten notwendig sein, um das Verfahren ordnungsgemäß fortzusetzen. Es ist wichtig, dass das Insolvenzverfahren transparent und fair durchgeführt wird, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, Ihre finanzielle Situation zu klären und neu zu beginnen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg
Herzlichen dank! Nach unserer Einschätzung ist es so, das er unbedingt bei Gericht das Verfahren eröffnen möchte damit er dann zusätzlich Geld verdient, seine Forderung ist nach unserem Wissen gerechtfertigt, da wir die GmbH nur mit 12.500€ Eigenkapital gegründet haben und er nun die restlichen 12.500€ einfordern konnte. Dies würde jedoch in unsere Privatinsolvenz Masse fallen. Er wollte nach seiner Aussage mit den 4000€ für 2200€ die Gerichtskosten zahlen und den Rest für sein Gutachten ,,einstecken". Leider ist dies keine Neutralität, da er uns auch gedroht hat, intensiv zu ermitteln und so uns Strafrechtlich zu belangen. Leider Zweifel ich an seiner Neutralität und denke das ich damit benachteiligt werde. Da wir mit einem ,,Mangels masse abgelehnt" gerechnet hatten.
Wir haben aber auch Angst Ihn zu provozieren durch unsere Briefbeschwerde beim Amtsgericht. Können wir so einen Schreiben einfach an das Amtsgericht mit unserem Aktenzeichen stellen?
Sehr geehrter Fragesteller,
danke für Ihre Rückmeldung, jetzt kann ich das noch besser nachvollziehen, was den Gutachter betrifft.
Richtig, eine Neutralität kann ich unter diesen Umständen auch nicht mehr erkennen.
Sein Vorgehen halte ich für durchaus angreifbar.
Das sollten Sie dem Gericht schreiben.
Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.
Mit freundlichen Grüßen