Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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der Geschäftsführer darf die Kaution nicht einfach verbrauchen; dadurch wird er sich in der Tat strafbar machen.
Allerdings darf er die Kaution ebensowenig an Sie einfach auszahlen, da sie zur sogen. Insolvenzmasse gehört.
Sie müssen Sie nun mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen. Nennt Ihnen der Geschäftsführer diesen nicht, sehen Sie unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de nach oder setzen Sie sich mit dem Amtsgericht - Insolvenzgericht - in Verbindung.
Sie werden dann Ihre Forderung beim Verwalter als Insolvenzforderung anmelden müssen und vergessen Sie bitte auch die Zinsen ab Zahlung nicht.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Sehr geehrte Frau Sylvia True-Bohle
Danke für die Antwort. Mit dem Insolvenzverwalter habe ich mich bereits in Verbindung gesetzt und meine Kaution eingefordert. Ich fürchte leider wird die Insolvenzmasse die Auszahlung nicht mehr oder nur zu einem kleien teil hergeben. Was kann ich dann tun?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Stranzenbach,
wenn die Masse nicht ausreicht, steht zu befürchten, dass Sie das Schickal fast aller Gläubiger teilen müssen; Sie werden dann kein Geld erhalten.
Es ist nicht möglich, außerhalb des Insolvenzverfahrens im Ihren Fall dann anders vorzugehen. Sie können daher nur hoffen, dass die Masse ausreicht, um auch Ihre Forderung nach dem Rang zu befriedigen.
Ich bedauere, Ihnen keine bessere Auskunft erteilen zu können.