Insolvenz von inVdeo.de

| 17. Mai 2005 08:30 |
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Insolvenzrecht


Beantwortet von


15:10
Hallo
Ich habe seid einem Jahr einen DVD-Fernleihe-Vertrag mit der Fa. inVdeo.de. Im Rahmen dieses Vertrages wurden 200 Euro als Kaution für entliehene DVDs bezahlt. Die inVdeo hat nun anfang diesen Jahres Konkurs angemeldet und will mir die Kaution nicht zurück erstatten. Darf die inVdeo eine Kaution "verbrauchen", oder macht sich der Geschäftsführer dadurch strafbar?
Wie bekomme ich meine Kaution zurück?
17. Mai 2005 | 08:47

Antwort

von


(2984)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrter Ratsuchender,

der Geschäftsführer darf die Kaution nicht einfach verbrauchen; dadurch wird er sich in der Tat strafbar machen.

Allerdings darf er die Kaution ebensowenig an Sie einfach auszahlen, da sie zur sogen. Insolvenzmasse gehört.

Sie müssen Sie nun mit dem Insolvenzverwalter in Verbindung setzen. Nennt Ihnen der Geschäftsführer diesen nicht, sehen Sie unter www.Insolvenzbekanntmachungen.de nach oder setzen Sie sich mit dem Amtsgericht - Insolvenzgericht - in Verbindung.

Sie werden dann Ihre Forderung beim Verwalter als Insolvenzforderung anmelden müssen und vergessen Sie bitte auch die Zinsen ab Zahlung nicht.



Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 17. Mai 2005 | 14:46

Sehr geehrte Frau Sylvia True-Bohle

Danke für die Antwort. Mit dem Insolvenzverwalter habe ich mich bereits in Verbindung gesetzt und meine Kaution eingefordert. Ich fürchte leider wird die Insolvenzmasse die Auszahlung nicht mehr oder nur zu einem kleien teil hergeben. Was kann ich dann tun?

Mit freundlichen Grüßen

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 17. Mai 2005 | 15:10

Sehr geehrter Herr Stranzenbach,

wenn die Masse nicht ausreicht, steht zu befürchten, dass Sie das Schickal fast aller Gläubiger teilen müssen; Sie werden dann kein Geld erhalten.

Es ist nicht möglich, außerhalb des Insolvenzverfahrens im Ihren Fall dann anders vorzugehen. Sie können daher nur hoffen, dass die Masse ausreicht, um auch Ihre Forderung nach dem Rang zu befriedigen.

Ich bedauere, Ihnen keine bessere Auskunft erteilen zu können.

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