Sehr geehrter Ratsuchender,
Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten.
Meines Erachtens hätten Sie die Inkassokosten nicht bezahlen müssen.
Zwar waren Sie, wie Sie ja selbst Schreiben mit den beiden letzten regulären Raten in Verzug, was grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch der Bank auslöst.
Die Bank hat dann grundsätzlich auch Anspruch auf Ersatz von Inkassokosten, die dadurch entstehen, dass Sie in Verzug sind.
In Ihrem Fall verhält es sich jedoch etwas anders.
Wie Sie schreiben ist Ihnen weder die Kündigung, noch die in der Kündigung angekündigte Forderungsaufstellung zugegangen.
Der Zugang der Kündigung ist jedoch eines ihrer Wesensmerkmale. Ohne Zugang ist die Kündigung nicht wirksam.
Hier müsste die Bank daher beweisen, dass Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Sie trägt auch das Risiko, dass eine Sendung auf dem Postweg verlorengeht.
Nach Ihrer Schilderung des Ablaufs – insbesondere, weil Sie im Januar die Restforderung ganz offensichtlich in dem Glauben beglichen haben, der Vertrag liefe noch – wird dies der Bank wohl kaum möglich sein.
Da Ihnen die genaue Höhe der Restforderung so im Prinzip noch gar nicht bekannt war, hätten Sie, wie Sie selbst schon erkannt haben, gar nicht zahlen können.
Aufgrund des Nichtzugangs der Kündigung könnte die Bank allerhöchstens Inkassokosten für die beiden Raten geltend machen, die Sie nicht bezahlt haben. Da die Inkassokosten hier nicht höher sein dürfen, als die Gebühren eines Rechtsanwalts in einem gleichgelagerten Fall würden hier aber nur ca. 47,00 € zusammenkommen.
Sie haben also zumindest einen zu hohen Betrag an die Bank gezahlt.
Bezüglich dieses Betrages ist die Bank daher ungerechtfertigt bereichert. Daher können Sie auch die zu viel gezahlten Inkassokosten von der Fiat Bank zurückfordern.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe
Ihre Anfrage kann ich Ihnen anhand Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes wie folgt beantworten.
Meines Erachtens hätten Sie die Inkassokosten nicht bezahlen müssen.
Zwar waren Sie, wie Sie ja selbst Schreiben mit den beiden letzten regulären Raten in Verzug, was grundsätzlich einen Schadenersatzanspruch der Bank auslöst.
Die Bank hat dann grundsätzlich auch Anspruch auf Ersatz von Inkassokosten, die dadurch entstehen, dass Sie in Verzug sind.
In Ihrem Fall verhält es sich jedoch etwas anders.
Wie Sie schreiben ist Ihnen weder die Kündigung, noch die in der Kündigung angekündigte Forderungsaufstellung zugegangen.
Der Zugang der Kündigung ist jedoch eines ihrer Wesensmerkmale. Ohne Zugang ist die Kündigung nicht wirksam.
Hier müsste die Bank daher beweisen, dass Ihnen die Kündigung zugegangen ist. Sie trägt auch das Risiko, dass eine Sendung auf dem Postweg verlorengeht.
Nach Ihrer Schilderung des Ablaufs – insbesondere, weil Sie im Januar die Restforderung ganz offensichtlich in dem Glauben beglichen haben, der Vertrag liefe noch – wird dies der Bank wohl kaum möglich sein.
Da Ihnen die genaue Höhe der Restforderung so im Prinzip noch gar nicht bekannt war, hätten Sie, wie Sie selbst schon erkannt haben, gar nicht zahlen können.
Aufgrund des Nichtzugangs der Kündigung könnte die Bank allerhöchstens Inkassokosten für die beiden Raten geltend machen, die Sie nicht bezahlt haben. Da die Inkassokosten hier nicht höher sein dürfen, als die Gebühren eines Rechtsanwalts in einem gleichgelagerten Fall würden hier aber nur ca. 47,00 € zusammenkommen.
Sie haben also zumindest einen zu hohen Betrag an die Bank gezahlt.
Bezüglich dieses Betrages ist die Bank daher ungerechtfertigt bereichert. Daher können Sie auch die zu viel gezahlten Inkassokosten von der Fiat Bank zurückfordern.
Ich hoffe, dass ich Ihnen mit meiner Antwort einen Einblick in die Rechtslage verschaffen konnte und verbleibe