Inkasso-Forderung über ungerechtfertigte Nachforderung abwehren

29. Dezember 2019 11:41 |
Preis: 70,00 € |

Inkasso, Mahnungen


Beantwortet von


19:11
Hallo,

ich habe im Rahmen eines gewerblichen E-Commerce Projekts in 2018 ein Transportunternehmen mit einer Verschiffung von Waren aus China (Ningbo) nach Deutschland (Amazon Warenhaus) beauftragt. Für diese Serviceleistung hatte das Unternehmen am 05.04.2018 ein Angebot in Höhe von 1.328,54 € abgegeben. Dieses Angebot habe ich entsprechend beauftragt. Die kommende Rechnung über 1.328,54 € wurde von mir am 06.04.2018 beglichen. Der Vorgang war damit für mich erledigt, der Transport wurde korrekt abgewickelt. Der Geldeingang wurde seitens des Unternehmens am 30.06.2018 bestätigt. Hierbei ist zu beachten, daß sowohl im ursprünglichen Angebot, in der Rechnung und der Geldeingangsbestätigung jeweils als Zieladresse der Lieferung das Amazon Warenhaus in der Borgwardstr. In 21423 Winsen genannt wird.

Am 24.04.2019 (also ein Jahr später) stellte mir dasselbe Unternehmen eine zusätzliche Nachforderung von 861,88 € für angebliche Lagergelder und Nachlauf zu Amazon von 13 Paletten. Das ist sind über 60% der Originalrechnung! Wie man aus dem ursprünglichen Angebot und den bezahlten Rechnungen entnehmen kann, bezog sich die bereits bezahlte Summe von 1.328,54 € auf die gesamte Transportleistung bis ins Amazon Lager (Borgwardstr). Die erneute Forderung ist aus meiner Sicht daher unberechtigt. Sowohl im April als auch bei erneuter Aufforderung im September bat ich den Ansprechpartner um Erklärung der Zusatzkosten. Auch auf wiederholte Nachfrage bekam ich letztlich nur eine SMS, dass Zusatzkosten entstanden wären, weil ich „nur bis zu unserem Warenhaus gezahlt (hatte), aber noch nicht den Transport vom Lager zu Amazon". Ein formelle schriftliche Begründung hab ich bis heute nicht erhalten.

Am 09.12.2019 erhielt ich ein erstes Schreiben eines Inkasso-Büros, die die sofortige Zahlung des Betrags inkl. Nebenkosten in Höhe von ca. 1000€ forderten. Ich antwortete auf das Schreiben mit einem schriftlichen Widerspruch per Einschreiben am 12.12.2019 und einer Aufforderung zur Erläuterung der Nachforderungen. Lt. Einschreibungsnachweis erhielt das Inkasso-Büro mein Widerspruchsschreiben.

Ungeachtet dieses Widerspruchs erhielt ich am 21.12.2019 ein zweites, fast wortgleiches Schreiben, das nach wie vor keinerlei Erklärung für die Restforderung liefert, aber im Gegenzug nun mit einem gerichtlichen Mahnverfahren droht. Ich werde auch dieses Schreiben am 30.12.2019 per Einschreiben mit einem wortgleichen Widerspruch beantworten.

Konkret hab ich große Sorge, daß das Verfahren zu einem (natürlich unberechtigen) Schufa-Eintrag führt. Selbiger käme mir im Moment aufgrund großer laufender Kreditanfragen sehr unpassend, weil er zu sofortigen Beendigung sämtlicher Bankgespräche führt. Das wären mir die 1000€ nicht wert. Ich bin überzeugt davon, daß die Nachforderung unrechtmäßig ist. Wie kann ich verhindern, dass der Rechtsstreit bis zum Schufa-Eintrag führt? Mir ist bewusst, daß das Inkasso-Büro grundsätzlich noch nicht berechtigt ist, einen Eintrag zu beantragen, traue dem Unternehmen jedoch zu, daß sie es trotzdem tun. Den Eintrag später wieder zu entfernen, ist äußerst aufwändig und dauert lange.

Was kann man an dieser Stelle noch tun?
29. Dezember 2019 | 12:13

Antwort

von


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Web: https://www.hsv-rechtsanwaelte.de
E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Auch ich halte das für unberechtigt, was die angebliche Forderung der Gegenseite, auch einen ggf. drohenden SCHUFA-Eintrag anbetrifft, wobei Letzteres soweit nicht in solchen Fällen unbedingt in Betracht kommen sollte, zumal es sich nachweislich um eine unberechtigte Forderung handelt.

Sie haben also auf dieser Grundlage vollkommen gehandelt.

Falls es dennoch zu Weiterungen kommen sollte und die Gegenseite vor Gericht gehen sollte, wäre spätestens ein Anwalt Ihrer Wahl einzuschalten, um das weiter abzuwehren.

Die Gegenseite ist jedoch für alle Haupt- und Nebenforderungen in der Beweislast, wobei ich nicht erkennen kann, wie diese ausgefüllt werden soll.

Falls sowieso noch nicht geschehen, senden Sie dem Inkassounternehmen diese Nachweise in Form der Vertragsunterlagen.

Sie haben ja die gegenteiligen Nachweise. Sie könnten ggf. auch einen Selbstauskunft bei der SCHUFA vorsorglich einholen, um eventuelle Negativeintragungen zu prüfen bzw. dann abzuwehren.

Nachweislich unberechtigte Forderungen wären jedenfalls dort zu löschen.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen


Rechtsanwalt Daniel Hesterberg

Rückfrage vom Fragesteller 29. Dezember 2019 | 12:51

Hallo Hr. Hesterberg,

vielen Dank für die schnelle Beantwortung. Gestatten Sie mir folgende Nachfrage:

1) Welche Schritte denken Sie wird das Inkasso als nächstes unternehmen?
2) Wie sollte ich mich verhalten wenn das gerichtliche Mahnverfahren angestrengt wird?

Gruß,

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 29. Dezember 2019 | 19:11

Sehr geehrter Fragesteller,

ich antworte Ihnen gerne wie folgt:

1.
Normalerweise geben die das an einen Anwalt ab, nach zwei vergeblichen Mahnungen - der wird dann die Sach- und Rechtslage prüfen uns ggf. Klage erheben, wobei das nicht unbedingt sicher ist.

2.
Dann sollten Sie jedenfalls selbst Widerspruch gegen einen Mahnbescheid einlegen. Würde das dann weiter ins normale gerichtliche Klageverfahren gehen, würde ich einen Anwalt einschalten.

Ich hoffe, Ihnen damit gedient zu haben.

Einen guten Rutsch ins neue Jahr!

Mit freundlichen Grüßen Daniel Hesterberg Rechtsanwalt

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