Sehr geehrte Fragestellerin,
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
1. Die mündlichen Absprachen werden als Beweis wenig geeignet sein. Anders die Mails: diese können als Urkunden vorgelegt werden, regelmäßig werden Sie hierdurch zumindest ein Indiz für Ihre Darstellung haben. Die gegengezeichneten Mitarbeitergesprächsbögen dürften als Urkunden volle Beweiskraft dafür haben, dass über den enthaltenen Text gesprochen wurde. Abschließend lässt sich die Beweissituation aber nur nach Einsicht in die Unterlagen bewerten.
2. Letztendlich werden Sie – evtl. nach letzter Zahlungsaufforderung – Ihre Ansprüche einklagen müssen.
3. Evtl. gibt es Verfallfristen für ihre Ansprüche, ansonsten ist die Kündigung aber für entstandene Ansprüche unerheblich. Lassen Sie die Ansprüche aber alsbald prüfen!
4. Ein Zurückbehaltungsrecht dürfte kaum bestehen. Sicher Sie alles durch Ausdrucke und beantrage Sie im Prozess evtl. Vorlage der Originale durch die Gegenseite.
5. Hier kann kein sicherer Tipp erfolgen. Auf jeden Fall sollten Sie die Unterlagen in Ausdruck/Kopie sichern. Ggf. können Sie sich die Vergütungsansprüche auch schriftlich bestätigen lassen (fraglich, ob der Arbeitgeber dies mitmacht). Dann hätten Sie später keine Beweisprobleme. Auf jeden Fall sollten Sie das Arbeitsverhältnis ordentlich beenden und aller Arbeitsunterlagen und –gegenstände herausgeben.
Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de
sehr geehrter Fragesteller,
vielen Dank für Ihre Anfrage, diese möchte ich an Hand Ihrer Angaben summarisch wie folgt beantworten:
1. Die mündlichen Absprachen werden als Beweis wenig geeignet sein. Anders die Mails: diese können als Urkunden vorgelegt werden, regelmäßig werden Sie hierdurch zumindest ein Indiz für Ihre Darstellung haben. Die gegengezeichneten Mitarbeitergesprächsbögen dürften als Urkunden volle Beweiskraft dafür haben, dass über den enthaltenen Text gesprochen wurde. Abschließend lässt sich die Beweissituation aber nur nach Einsicht in die Unterlagen bewerten.
2. Letztendlich werden Sie – evtl. nach letzter Zahlungsaufforderung – Ihre Ansprüche einklagen müssen.
3. Evtl. gibt es Verfallfristen für ihre Ansprüche, ansonsten ist die Kündigung aber für entstandene Ansprüche unerheblich. Lassen Sie die Ansprüche aber alsbald prüfen!
4. Ein Zurückbehaltungsrecht dürfte kaum bestehen. Sicher Sie alles durch Ausdrucke und beantrage Sie im Prozess evtl. Vorlage der Originale durch die Gegenseite.
5. Hier kann kein sicherer Tipp erfolgen. Auf jeden Fall sollten Sie die Unterlagen in Ausdruck/Kopie sichern. Ggf. können Sie sich die Vergütungsansprüche auch schriftlich bestätigen lassen (fraglich, ob der Arbeitgeber dies mitmacht). Dann hätten Sie später keine Beweisprobleme. Auf jeden Fall sollten Sie das Arbeitsverhältnis ordentlich beenden und aller Arbeitsunterlagen und –gegenstände herausgeben.
Ich hoffe, Ihnen einen hilfreichen ersten Überblick verschafft zu haben. Für das entgegengebrachte Vertrauen bedanke ich mich recht herzlich. Bitte beachten Sie, dass diese Beratung eine umfassende Prüfung an Hand aller Unterlagen nicht ersetzen kann. Für Rückfragen und die weitere Interessenvertretung stehe ich gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Steininger
Rechtsanwalt
www.anwalt-for-you.de