Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider ist dies ein völlig normales Vorgehen, wenn Menschen unter Betreuung stehen. Ich selber bin auch zusätzlich als Betreuerin tätig und unser Amtsgericht genehmigt niemals im Vorfeld, sondern erst der konkrete Vertrag ist zur Genehmigung einzureichen. In der Regel geht das schnell - jedoch ist es tatsächlich ein Problem, wenn der Kaufpreis vom Gutachten abweicht. Hier kann jedoch der Makler seine Bemühungen dem Gericht mitteilen, dass z.B. das Haus nicht zum Gutachterwert veräußerbar war.
Ohne Kosten zu zahlen werden Sie nicht zurücktreten können.
Falls jedoch die Betreute selber noch in der Lage ist, den Vertrag zu verstehen und zu unterschreiben kann sie dies beim Notar selber erledigen, dann geht es schneller und das Gericht muss nicht genehmigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Leider ist dies ein völlig normales Vorgehen, wenn Menschen unter Betreuung stehen. Ich selber bin auch zusätzlich als Betreuerin tätig und unser Amtsgericht genehmigt niemals im Vorfeld, sondern erst der konkrete Vertrag ist zur Genehmigung einzureichen. In der Regel geht das schnell - jedoch ist es tatsächlich ein Problem, wenn der Kaufpreis vom Gutachten abweicht. Hier kann jedoch der Makler seine Bemühungen dem Gericht mitteilen, dass z.B. das Haus nicht zum Gutachterwert veräußerbar war.
Ohne Kosten zu zahlen werden Sie nicht zurücktreten können.
Falls jedoch die Betreute selber noch in der Lage ist, den Vertrag zu verstehen und zu unterschreiben kann sie dies beim Notar selber erledigen, dann geht es schneller und das Gericht muss nicht genehmigen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen