Immobilien - Teilschenkung

| 18. November 2012 10:17 |
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Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


13:19
Mein Bruder hat 2007 eine Wohnung gekauft, seid 2009 wohne ich in der Wohnung. Beim Einzug wurde (mündlich) vereinbart, das ich die Immobilie bekomme und diese als Miete abbezahlen kann, das tue ich auch seid dem Einzug. Ich bin Mutter geworden und meine Bruder möchte die Immobilie uns jetzt zum Teil Schenken. Der steuerfrei Betrag wäre bei Geschwister 20.000€ mein Bruder möchte uns aber als Familie die Wohnung geben. Kann man das Dan addieren 20.000€ Geschwister plus 20.000€ seiner Neffin plus 20.000€ seinem Schwager, so das Dan ein steuerfrei Betrag von insgesamt 60.000€ wäre für die Immobilie?

Wie macht man das beim Notar ich und mein Mann würden gerne die Wohnung an unserem minderjähriges Kind direkt Schenken ist das möglich. Müssen wir Dan zweimal zum Notar gehen oder geht das auch gleich beim ersten mal wenn wir die Wohnung überschrieben bekommen von meinem Bruder. Geht das so wir haben die Wohnung als Familie bekommen aber möchten die Wohnung (gleich von meinem Bruder auf unserem Kind zu überschreiben), bekommen wir Dan dennoch den addierten Gesamt Betrag von 60.000€?

Falls meinem Bruder irgendwann finanziell schlecht gehn sollte ist die Wohnung Dan antastbar Behörden oder Insolvenzverwalter etc ?

Können wir die Immobilie die wir als Teilschenkung erhalten, irgendwann verkaufen wird dies versteuert?

Würde sie bitten uns noch zusagen bzw was sie (Empfehlen können wie es für uns am kostengünstigsten wäre) zwecks Notarkosten Steuern etc..

P.s. Bitte sie (sämtliche Kommentare) zu unterlassen..!
18. November 2012 | 10:39

Antwort

von


(919)
Wirteltorplatz 11
52349 Düren
Tel: 024213884576
Tel: 015679 216589
Web: https://www.rechtsanwalt-schwartmann.de
E-Mail: anwalt@schwartmann.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Sie können die Wohnung nicht "als Familie" geschenkt bekommen. Es kann höchstens eine Schenkung an die einzelnen Familienmitglieder erfolgen, die dann eine Bruchteilsgemeinschaft bilden. Der Steuerfreibetrag ist dann für jeden Schenkungsempfänger einzeln zu berechnen. Wie hoch er ausfällt, müsste Ihnen Ihr Steuerberater berechnen.

Sie können selbstverständlich das Haus direkt auf Ihr Kind übertragen, allerdings wären dann zwei notarielle Verträge erforderlich, was natürlich höhere Kosten verursacht.

Ihr Bruder kann die Wohnung auch direkt Ihrem Kind schenken und übertragen. Dann sind Sie aber natürlich nicht involviert und Ihr Steuervorteil kommt nicht zum Zuge.

Am Günstigsten dürfte die direkte Übertragung auf Ihr Kind sein.

Eine Schenkung kann innerhalb von 10 Jahren angefochten werden, falls dadurch Gläubiger Ihres Bruders benachteiligt werden.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schwartmann, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Andreas Schwartmann
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Fachanwalt für Familienrecht

Rückfrage vom Fragesteller 18. November 2012 | 12:32

Um ehrlich zu sein hab ich sie nicht richtig verstanden wäre schön wenn sie mir das ausführlicher erklären könnten
Es handelt sich hier nur um eine (teilschenkung) es sind 3 Personen pro Person 20000€ Freibetrag das hatte ich geschrieben.

Heisst das mein Bruder kann die Wohnung uns drei schenken müsste aber für jeden einzelnen zum Notar (und umgekehrt auch) mein Mann und ich auch wenn wir Dan überschreiben auf unser Kind?

Wenn mein Bruder direkt überträgt auf mein Kind Dan müsste ich die Restschuld tilgen ich zahle(wie erwähnt seit 2009 die Wohnung ab)seid 2009 gibts einen (mündlichen Kauf).Mein Kind ist aber erst 2011 geboren 2009 hatte ich (kein Kind da war ich schwanger). Wie soll Dan die Wohnung direkt auf das Kind Übertragen werden zwecks restschuld und bereits von uns (geleisteter Zahlung vor Geburt des Kindes)müssen wir jetzt zwei mal zum notar? wie wird das alles notariell steuern ect verrechnet gibts da jetzt nachteile weil es ja alles vor Geburt war. Kann mein Bruder denoch direkt auf das Kind ohne das (wir finanziell nachteile bzw Mehrkosten) haben übertragen? und was meinen sie mit Steuervorteil das habe ich auch nicht verstanden

Und sie sagen eine Schenkung kann man 10Jahre anfechten es handelt sich hier ja nur über eine (Teilschenkung 80% des wird aber bezahlt) von der Wohnung

Ich wäre sehr froh wenn sie mir ausführlich Anworten können ich wäre ihn sehr dankbar und würde sie natürlich wärmstens weiterempfehlen zwecks direkt fragen gleich an sie.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. November 2012 | 13:19

Sehr geehrte Ratsuchende,

es ist ganz einfach:

Wenn Ihr Bruder das Haus zunächst drei Personen schenkt und diese drei Personen das Haus dann dem Kind schenken, sind dafür ZWEI Schenkungsverträge notwendig. Also müssten Sie zweimal zum Notar und bezahlen diesen nicht für einen, sondern für zwei Beurkundungen.

Einfacher und preiswerter wäre es, das Grundeigentum direkt auf das Kind zu übertragen, denn dann wäre nur EIN Notarvertrag notwendig.

Wer wie die Restschuld abträgt, ist keine Frage des Notarvertrages, sondern eine Sache der internen Vereinbarung. Das können Sie regeln, wie Sie möchten.

Die Schenkung kann 10 Jahre lang von Gläubigern Ihres Bruders angefochten werden, auch wenn es nur eine Teilschenkung ist.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass eine tiefergehender Detailberatung an dieser Stelle und für den von Ihnen ausgelobten geringen Preis nicht möglich ist. Die genaue Vertragsgestaltung, auch im Hinblick auf die steuerlichen Auswirkungen, sollten Sie mit einem Anwalt vor Ort durchsprechen - Sie werden dann aber mit deutlich höheren Kosten rechnen müssen.

Mit freundlichen Grüßen

A. Schwartmann
Rechtsanwalt

Bewertung des Fragestellers 18. November 2012 | 13:52

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"Leider weiss ich genau so viel wie zuvor auch und bin 42€ los!!!"
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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 18. November 2012
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