30. April 2019
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22:46
Antwort
vonRechtsanwalt Daniel Hesterberg
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E-Mail: hesterberg@hsv-rechtsanwaelte.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In der Tat macht das einen wesentlichen Unterschied und ich rate auf jeden Fall davon ab, zumal bei der eigens beantragten Entlassung aus dem Dienst sowie zahlreiche Nachteile in Bezug auf die Versorgung vorhanden sind, da es dann insbesondere um eine Nachversicherung bei der Deutschen Rentenversicherung geht.
So zählt auch für letztere jeder Monat der Tätigkeit, sodass ich auf jeden Fall die Verbeamtung auf Lebenszeit abwarten würde.
Denn wenn Sie schon eine eigene Entlassung planen, durch die die Versorgungsansprüche verloren gehen und eine Nachversicherung geschieht, dann sollten Sie sich auf jeden Fall vom Landesamt für Besoldung und Versorgung beziehungsweise der Deutschen Rentenversicherung das einmal individuell für Sie ausrechnen lassen, um diesbezüglich klare Fakten zu haben.
So können Sie dann das genau vergleichen.
Vorteile sehe ich jedenfalls dadurch nicht.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Daniel Hesterberg