Im Ausland geschlossene Ehe (Dänemark) in Deutschland registrieren lassen

15. Juni 2018 17:05 |
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Familienrecht


Beantwortet von


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Mein Lebensgefährte ist in Deutschland anerkannter syrischer Flüchtling gem. der Flüchtlingskonvention. Wir haben in Dänemark geheiratet. Wir haben nun heute die Apostille erhalten. Ich möchte nun die Ehe registrieren lassen. Ich lese überall, dass man dazu eine Geburtsurkunde benötigt. Mein Freund hat leider keine syrischen Papiere bei sich und kann auch nicht zur Botschaft, da er politisch verfolgt wird. Kann es zu Problemen beim Standesamt kommen? Wenn ja, was können wir dagegen tun?
15. Juni 2018 | 17:57

Antwort

von


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Damm 2
26135 Oldenburg
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E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,


nach dem Deutsch-Dänische Beglaubigungsabkommen vom 17. Juni 1936 (RGBl. 1936 II, S. 214) und dem dortigen Artikel 3 kann kein weiterer Nachweis gefordert werden.

Denn in der genannten Vorschrift wird für dänische Personenstandsurkunden geregelt, dass nach einer Legalisierung der Urkunden durch eine übergeordnete dänische Behörde (im Falle von Heiratsurkunden ist das das dänische Innenministerium und das dänische Außenministerium) das Dokument in Deutschland dann auch anerkannt werden muss.

Deutsche Behörden dürfen keine weitere Papiere oder Unterlagen verlangen.

Entscheidend ist allein, dass die dänische Behörde die rechtliche Lage geprüft und offenbar keine Einwände erhoben hat.


Soweit Sie also im Besitz der dänischen Heiratsurkunde mit der entsprechenden Legalisierung (Beglaubigungsvermerk auf der Heiratsurkunde durch das dänische Innenministerium dieser Heiratsurkunde) vorgelegt wird, muss das Standesamt in Deutschland dieses akzeptieren.

Es ist also nur entscheidend, ob der Beglaubigungsvermerk auf der dänischen Heiratsurkunde vorhanden ist.

Ist dieser Vermerk (noch) nicht vorhanden, kann er von Ihnen direkt beim Königlich Dänischen Aussenministerium, Asiatisk Plads 2, 1448 Kopenhagen K eingeholt werden.

Anders wäre es nur bei Mehrfachehen. Aber dieses liegt hier nicht vor.

Daher darf es bei Vorlage der dänischen Heiratsurkunde mit der entsprechenden Legalisierung keine Probleme geben.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


ANTWORT VON

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