Ich habe den Kaufvertrag abgeschlossen,nur der Hund gehörte meinem Mann...

| 20. Februar 2010 12:07 |
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Tierrecht, Tierkaufrecht


Hallo,

Ich habe am 17.02 unseren kleinen Welpen verkauft, die neuen Besitzer versicherten uns auch Bilder zu schicken.Nur leider kam bis heute nichts, mein Mann hat ein schlechtes Gefühl und will nun den Hund zurück haben!Da er ihn auch gekauft hatte und in dem Vertrag drin steht vom Vorbesitzer.Nur für die Neuen Besitzer habe ich den Kaufvertrag geschrieben obwohl es ja der Hund meines Mannes ist?

Meine Frage:
Ist es rechtlich das mein Mann eine Klage anfechtet ?Da es ja sein Hund ist und nicht meiner?Er möchte den Hund von den Besitzern wieder holen, nur die melden sich nicht mehr...
Sehr geehrte Fragenstellerin,

ich bedanke mich für Ihre Frage und hoffe Ihnen auf Basis Ihrer Angaben wie folgt weiterhelfen zu können:

Zu Ihrer ersten Frage, wie es sich rechtlich verhält dass Sie den Kaufvertrag mit den Käufern abgeschlossen haben, obwohl der Hund Ihrem Ehemann gehört, ist zunächst zu sagen, dass Sie hier mit Vertretungsmacht gehandelt haben, die, da Sie Eheleute sind, selbst dann gilt, wenn Sie diese Vertretung nicht offen gelegt haben. Insoweit ist der Kaufvertrag rechtlich gesehen dennoch mit Ihrem Mann zustande gekommen.

Ihre zweite Frage gestaltet sich schon viel schwieriger, denn sich von einem wirksamen Kaufvertrag zu lösen ist nicht ohne Weiteres so einfach möglich.
Da Sie davon sprechen ein ungutes Gefühl hinsichtlich der Übernahme des Welpen durch die neuen Eigentümer zu haben, könnte man an eine sog. Störung der Geschäftsgrundlage oder an eine Anfechtung des Vertrages denken, soweit hier einerseits( zumindest schlüssig) vorausgesetzt wurde, dass der Hund ordentlich und pfleglich behandelt wird und es vor allem konkrete Anhaltspunkte dafür gibt, dass dem nicht so ist. Die bloße Tatsache, dass Ihnen bisher keine Bilder zugeschickt wurden, spricht allein noch nicht dafür, dass das Tier nicht sachgerecht behandelt oder gar misshandelt wird.
Insoweit müssten Sie in Erfahrung bringen, wie die tatsächlichen Umstände hinsichtlich des Welpen sind und sich dann ggf. nochmals mit mir in Verbindung setzen.

Abschließend hoffe ich, Ihnen weitergeholfen zu haben und stehe ich Ihnen jederzeit und gern für kostenlose) Rückfragen zur Verfügung!
Da wir bundesweit tätig sind, vertrete ich Sie auch gerne anwaltlich, wenn Sie dies wünschen, wobei die Kommunikation auch via Email, Post, Fax und Telefon erfolgen kann und einer Beauftragung nicht entgegen steht.
Mit freundlichen Grüßen und den besten Wünschen,

Ihr

Alexander Stephens
Rückfrage vom Fragesteller 20. Februar 2010 | 12:41

Ich danke ihnen ersteinmal für die ausführliche Antwort.
Also wenn ich das richtig verstehe ,haben wir keine Chance den Welpen wieder zubekommen?Die Neuen Besitzer melden sich auch nicht mehr weder auf Post ,E-mail oder Telefonisch...

Ich möchte versuchen wenn möglich(weiß nicht in wie fern ich da Chancen habe)unseren Hund zurück zu holen!Bitte geben sie mir einen Rat was ich am besten tun sollte.


Und ob ich überhaupt eine Chance habe die kleine wiederzubekommen?
Vielen Dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 20. Februar 2010 | 12:53

Liebe Fragenstellerin,

wie gesagt, es gestaltet sich schwierig, sich von einem Kaufvertrag zu lösen. Hierzu müssen schon gravierende Umstände vorliegen. Solche Umstände lägen möglicher Weise vor, wenn der Hund nicht ausreichend gepflegt, schlecht behandelt oder gar misshandlt würde. Hierfür sind Sie allerdings beweispflichtig.

Eine andere Möglichkeit wäre, den Käufern einen Aufhebungsvertrag anzubieten. Wenn Sie möchten, können Sie mich gerne im Wege der Direktanfrage mandatieren, den Käufern ein solches Angebot zu unterbreiten.

Ansonsten können Sie sich gerne nochmals an mich wenden, sollten weitere Fragen offen sein.

Herzliche Grüße,

Ihr

Alexander Stephens

Bewertung des Fragestellers 20. Februar 2010 | 13:08

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