16. Mai 2024
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19:12
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
[b]I.[/b]
Rechtlich sehe ich in beiden Fällen gute Chancen, zumindest einen Teil der Kosten erstattet zu bekommen:
1.
[b]Hund aus dem Tierschutz:[/b] Hier kommt ein Schadensersatzanspruch wegen eines Mangels in Betracht. Wenn der Hund schon bei Übergabe an Sie an der Lungenentzündung litt, die dann zu seinem Tod führte, wäre das ein Mangel.
Der Verkäufer (Tierschutz) müsste dann die Tierarztkosten und ggf. auch den Kaufpreis erstatten. Allerdings müsste man anhand des pathologischen Berichts nachweisen, dass die Erkrankung schon bei Übergabe vorlag.
2.
[b]Welpen vom Züchter: [/b]Auch hier liegt ein Mangel vor, wenn die Welpen schon beim Kauf krank waren.
Die Tierärzte gehen ja aufgrund der Inkubationszeit davon aus. Damit hätte der Züchter Ihnen kranke Tiere verkauft. Er müsste dann die Behandlungskosten und für den verstorbenen Welpen auch den Kaufpreis erstatten. Den Kaufpreis für den überlebenden Welpen müssten Sie bezahlen.
II.
Ich empfehle Ihnen, sich die Einschätzung der Tierärzte zur Inkubationszeit und dem wahrscheinlichen Ansteckungszeitpunkt schriftlich geben zu lassen. Damit sollten Sie sich dann an die Verkäufer (Tierschutz und Züchter) wenden und die Erstattung der Kosten verlangen.
Notfalls müsste man das gerichtlich durchsetzen.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt