Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
selbstverständlich wäre es besser gewesen, den Fall schon beim letzen Mal vollständig zu schildern.
Um es vorwegzunehmen: SIE werden sicherlich keinen Schadensersatz von den Polizeibeamten oder sonstjemanden für den beschädigten Hummer bekommen.
SIE werden vielmehr Schadensersatz an der Treppen für die durch das Aufsetzen des Unterbodens entstandenen Schaden leisten müssen.
Es kommt nicht darauf an, dass Sie die Fahrzeuge dort nicht hingefahren haben; wesentlich ist allein, dass Sie (und ein "zufällig" vorbeikommender Passant) die Wagen herausgefahren haben und dabei ein Schaden entstanden ist.
Ihre Behauptung, den Anweisungen der Beamten nur Folge geleistet zu haben, sollten Sie dabei auch vergessen, da die Anweisung nicht auf die Beschädigung der Treppe gemünzt gewesen ist.
Selbstverständlich muss bei den beschädigten Treppen ev. Vorschäden nach dem Prinzip Neu-für-Alt berücksichtigt werden, ALLE UMSTÄNDE hierzu müssen Sie aber beweisen.
Dieses ist der zivilrechtliche Teil der Frage: Sie werden also zahlen müssen, bekommen hingegen keinen Ersatz.
Sie sollten in Ihrer Firma lieber die Nutzung von Fahrzeugen anders regeln.
Strafrechtlich wird man Ihnen die Sachbeschädigung kaum anlasten können, da diese fahrlässig entstanden ist und fahrlässige Sachbeschädigung kein Straftatbestand darstellt.
Allerdings sollten Sie sich nicht darauf einlassen, dass Sie "NUR den Anweisungen der Beamten Folge geleistet hätte", da Sie sich a) es insoweit doch recht einfach machen (siehe oben) und b) im Streitfall die Beamten als Zeugen sicherlich nicht bestätigen werden, dass die die Treppe als Sprungschanze nutzen, bzw. diese beschädigten sollten.
Auch das "so schnell wie möglich" können Sie nicht ernsthaft wörtlich genommen haben. Wenn Sie sich darauf versteifen, wird eine mögliche Strafe sicherlich höher ausfallen, da man doch dann das Gefühl bekommen könnte, dass Ganze sei ein großer Jux und alle Beteiligten werden doch etwas veräppelt, zumal es doch recht mekrwürdig ist, dass die Bilder gemacht worden sind.
Und schneller wäre es sicherlich gewesen, die Hummer über die Schienen zu entfernen, was Sie ja Gott sei Dank nicht getan haben (Stichwort:Gefährlicher Eingriff in den Schienenverkehr), so dass ich auch insoweit doch mehr an einen Scherz nach wie vor glaube.
Sie sollten nun abwarten, was genau auf die zukommt und bis dahin KEINE Angaben machen, da jedes Wort hier zuviel und daher falsch sein könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Mittlerweile wurden die beiden Hummer repariert.
Mit den Beamten habe ich mich mittlerweile bei einem Kaffee geeinigt. Es wird keine Anzeige geben, dafür gehen wir ab und zu was zusammen zu Mittag essen und ich fahre deren Kinder mal spazieren.
Für künftige Ausfahrten auf unwegsamen Gelände bekommen die Hummer nun folgende Trittbretter, die elektrisch einfahren:
http://tinypic.com/view/?pic=nx19jt
... man lernt eben nie aus.
Sollte doch eine Vorladung kommen, werde ich zunächst keine Angaben machen und Sie kontaktieren.
Ich denke ebenso über einen Umbau der Hummer nach:
http://tinypic.com/view/?pic=nx1aq8
Dann passt er auf keinen Fall mehr in den U-Bahn Bereich. Sicher ist sicher.
(Ich habe immer noch nicht rausfinden können, wer mir die beiden Jeeps in die U-Bahn gestellt hat...)
Meine allergrößte Sorge ist, ob ich trotz Unschuld Hausverbot in der U-Bahn bekommen kann, denn ab und zu benutze ich die Fußgängerunterführung, wo aber die Stadtwerke das Hausrecht hat.
Danke, dass Sie mir so gut geholfen haben, sonst hätte ich nicht mehr schlafen können.
Sehr geehrter Lieblingsratloser,
unschuldig, wie Sie sind, werden Sie kein Hausverbot bekommen.
Insbesondere, wenn der geplante Umbau abgeschlossen ist, ist ja auch die Gefahr gebannt, dass die Fahrzeuge sich wieder die Treppen hinunter bewegen werden.
Dieses sollte auch schon deshalb vermieden werden, da nach abgeschlossenen Umbauarbeiten dann eine Verwechslungsgefahr zu den U-Bahn-Zügen selbst bestehen könnte (Ich kenne in Frankfurt leider nur den Flughafen und die diversen Parkdecks, gehe aber davon aus, dass die Wagen der U-Bahn ähnlich aussehen).
Ständen die Hummer dann nämlich so in der U-Bahn, könnte es passieren, dass Fahrgäste zusteigen und die dem Betreiber eigentlich zustehenden Fahrpreis dem Hummer-Fahrer aushändigen. Das ist dann strafrechtlich nicht unbedenklich, da der Betreiber dann seine Einnahmen verliert und der Fahrgast in Erwartung des gezahlten Fahrpreises dann auf Beförderung bestehen könnte. Weiterer Ärger wäre also wohl vorprogrammiert.
Tragen Sie daher dafür Sorge, dass die Fahrzeuge auch nach dem Umbau, die U-Bahn Stationen nicht mehr erreichen können; vielleicht sollten Sie zusätzlich noch ein Frühwarnsystem mit einbauen lassen.
Sollten Sie trotz der Lösung des Problems nicht schlafen können, wäre eventuell einmal ein Bad oder die Verschönerung der Wohnung mit Plamengewächsen sinnvoll. Beides entspannt doch sehr, wenn Sie mir diesen unjuristischen Rat erlauben.
Ich hoffe, ich konnte Sie von Ihren Ängsten befreien.
Mit freundlichen zGrüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 / 26 7 26
Fax: 0441 / 26 8 92
mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
http://www.rechtsanwalt-bohle.de/index.php?tarcont=content/e-mail.inc.php