8. September 2021
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18:19
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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ob Sie in den sauren Apfel beißen müssen hängt von den vertraglichen Regelungen ab.
Es ist davon auszugehen, dass in dem Vertrag die Regelungen zur Kündigung enthalten sind. Diese müssen geprüft werden.
Sind keine besonderen Regelung vorhanden, dass der Vertrag bei Eintritt bestimmter Bedingungen endet, hätte dieser gekündigt werden müssen.
Da Sie nicht gekündigt haben, sind Sie weiter zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet; unabhängig davon ob Ihr Sohn den Hort besucht hat oder nicht.
Was Sie jetzt unbedingt nachholen müssen, ist die Kündigung, damit der Vertrag nicht noch weiter Bestand.
Wegen der Höhe der Nachzahlung sollten Sie das Gespräch suchen. Unter Umständen kann eine einvernehmliche Regelung zur Höhe getroffen werden. Sollten Kündigungsfristen vorhanden sein, kann dann auch eine Aufhebung er Vereinbarung mit sofortiger Wirkung angestrebt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle