Hort Nachzahlung

8. September 2021 17:51 |
Preis: 30,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Sehr geehrte Damen und Herren,

uns flatterte jetzt eine Rechnung der Hortbetreuung unseres Sohnes ins Haus.

Wir sollen von April bis August eine Nachzahlung in Höhe von 808,- € leisten. Unser Sohn ist seit ein paar Jahren Schulkind. Den Hort haben wir damals "dazugebucht" um ihn nach der Schule zu betreuen.

Leider hat das so nicht geklappt und wir haben das Familiär alles regeln können. Nun haben wir tatsächlich vergessen, den Hortvertrag zu kündigen.

Da wir monatlich keine Belastung mehr hatten, haben wir daran auch nicht mehr gedacht. Bis zu besagtem Brief.

Unser Kind hat den Hort in der Zeit nie besucht oder wurde da betreut. Gibt es da eine rechtliche Möglichkeit nicht den vollen Satz bezahlen zu müssen? Oder müssen wir in den sauren Apfel beißen?

Vielen Dank für Ihre Mühe.

Liebe Grüße Pahl
8. September 2021 | 18:19

Antwort

von


(2982)
Damm 2
26135 Oldenburg
Tel: 0441 26 7 26
Web: https://WWW.RA-BOHLE.DE
E-Mail: ra-bohle@rechtsanwalt-bohle.de
Sehr geehrte Ratsuchende,

ob Sie in den sauren Apfel beißen müssen hängt von den vertraglichen Regelungen ab.

Es ist davon auszugehen, dass in dem Vertrag die Regelungen zur Kündigung enthalten sind. Diese müssen geprüft werden.

Sind keine besonderen Regelung vorhanden, dass der Vertrag bei Eintritt bestimmter Bedingungen endet, hätte dieser gekündigt werden müssen.

Da Sie nicht gekündigt haben, sind Sie weiter zur Zahlung des vereinbarten Entgeltes verpflichtet; unabhängig davon ob Ihr Sohn den Hort besucht hat oder nicht.

Was Sie jetzt unbedingt nachholen müssen, ist die Kündigung, damit der Vertrag nicht noch weiter Bestand.

Wegen der Höhe der Nachzahlung sollten Sie das Gespräch suchen. Unter Umständen kann eine einvernehmliche Regelung zur Höhe getroffen werden. Sollten Kündigungsfristen vorhanden sein, kann dann auch eine Aufhebung er Vereinbarung mit sofortiger Wirkung angestrebt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


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