Hörgerät an falsche Person weiter gegeben, ist nun weg.

6. Juni 2015 12:41 |
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Schadensersatz


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Schönen guten Tag,

ich arbeite als Friseur in einer Rehaklinik, dort hat eine Kundin X ihr Hörgerät vergessen.
Mit dem Hörgerät bin ich dann die Kunden des Tages abgegangen und habe gefragt wem es gehört. Eine Kundin Y sagte es sei ihres, ich glaubte ihr und gab es ihr guten Glaubens.
Leider stellte sich heraus das es nicht ihr Hörgerät ist und das die Kundin Y unter Demenz leidet, was man ihr aber nicht sofort anmerkt. Nun ist das Hörgerät verschwunden.
Meine Haftpflicht will nicht für den Schaden, ca. 1500 €, aufkommen.
Wie ist denn nun die Schuldfrage zu klären?

Habe ich Schuld oder Teilschuld, weil ich es Kundin Y gegeben habe?
Hat Kundin X Schuld, weil sie es vergessen hat?
Oder hat Kundin Y Schuld, weil sie es verloren gemacht hat?

Mfg
6. Juni 2015 | 13:50

Antwort

von


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78462 Konstanz
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Die Rechtsprechung nimmt im Gefälligkeitsverhältnis einen stillschweigenden Haftungsausschluss an, wenn der Helfer leicht fahrlässig einen Schaden verursacht hat und kein Versicherungsschutz über einen Haftpflichtversicherer besteht; dieser Haftungsausschluss wird durch ergänzende Vertragsauslegung oder sog. konkludentes Verhalten konstruiert, da es ggf. unbillig erscheint, einen in gutem Willen Handelnden haften zu lassen.

Um die Schuldfrage abschließend beurteilen zu können, ist zu prüfen, ob Sie einfache oder grobe Fahrlässigkeit trifft, also ob für Sie z.B. erkennbar war, dass das Hörgerät der X oder der Y gehörte. Auch spielt die Erkennbarkeit der Demenz bei Y eine Rolle. Gerade Y dürfte zumindest ein erhebliches Mitverschulden treffen, der Anteil von X wäre ebenfalls zu prüfen.

Ich rate Ihnen, einen Rechtsanwalt vor Ort mit der Detailprüfung und ggf. Vertretung Ihrer Interessen zu beauftragen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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