Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Für den Maklervertrag ist keine Schriftform vorgeschrieben. Bei der Vermittlung von Gewerberaummietverträgen ist eine Provision von 3 Monatsmieten zzgl. MWSt durchaus üblich. Der Anspruch des Maklers auf die volle Provision entsteht schon dann, wenn durch seine Mitwirkung ein Mietvertrag zustandekommt.
Sie werden die verlangte Provision also leider bezahlen müssen. Der Anspruch des Maklers gegen Sie könnte allenfalls dann gemindert sein, wenn der Makler auch vom Vermieter eine Provision erhalten hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Vasel, Rechtsanwalt
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Für den Maklervertrag ist keine Schriftform vorgeschrieben. Bei der Vermittlung von Gewerberaummietverträgen ist eine Provision von 3 Monatsmieten zzgl. MWSt durchaus üblich. Der Anspruch des Maklers auf die volle Provision entsteht schon dann, wenn durch seine Mitwirkung ein Mietvertrag zustandekommt.
Sie werden die verlangte Provision also leider bezahlen müssen. Der Anspruch des Maklers gegen Sie könnte allenfalls dann gemindert sein, wenn der Makler auch vom Vermieter eine Provision erhalten hat.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Vasel, Rechtsanwalt