5. November 2006
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19:43
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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zunächst muss die genaue Ursache feststehen, was eher ein technisches Problem ist. Hier sollten Sie eine schriftliche Bestätigung des Klempners beibringen, einschließlich eines Vorschlages der Abwwehrmaßnahmen und ggfs. eines Kostenvoranschlages.
Daneben sollte der Verwalter schriftlich informiert zur zur Abhilfe aufgefordert werden.
Ist ein Austausch dann notwendig, müssen Sie dieses nicht hinnehmen und der Verwalter hat dieses ggfs. sogar auf einer noch einzuberufenden außerordentlichen Eigentümerversammlung als Tagesordnungspunkt aufzunehmen.
Wollen die anderen Eigentümer dieses nicht, müssten Sie diese auf Zustimmung verklagen.
Möglich ist es auch, im Rahmen der Selbstvornahme vorzugehen und die Kosten der Eigentümergemeinschaft in Rechnung zu stellen; da diese dann aber wohl auch nicht zahlen wird, werden Sie auch insoweit wieder gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen.
Daher sollten Sie, sofern der Verwalter nicht kurzfristig tätig wird und den Mangel anstellt, dann einen Kollegen mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen. Denn die Teilungserklärung wird dabei eine wesentliche Rolle spielen, so dass diese zu prüfen ist.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle