22. Januar 2020
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15:04
Antwort
vonRechtsanwalt Jan Wilking
Brandsweg 20
26131 Oldenburg
Tel: 0441-7779786
Web: https://www.jan-wilking.de
E-Mail: info@jan-wilking.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Bei einem kompletten Ausfall von Heizung und Warmwasser im Winter mit drohendem Frost muss der Vermieter schnellstmöglich für Abhilfe sorgen und wenn notwendig auch auf den Notdienst zurückgreifen. Auf eine Wartefrist von 5 Tagen brauchen Sie sich nicht einzulassen.
Fordern Sie den Vermieter nachweisbar auf, die Heizung unverzüglich reparieren zu lassen, setzen Sie dabei eine Frist bis morgen 12:00 Uhr. Kündigen Sie eine Mietminderung für jeden weiteren Tag des Komplettausfalls an. Diese Mietminderung kann bei Komplettausfall von Heizung und Warmwasser im Winter durchaus 50 % und mehr betragen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Jan Wilking