14. Juni 2007
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12:44
Antwort
vonRechtsanwalt Alexandros Kakridas
Westerbachstraße 23 F
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ich bedanke mich für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage des von Ihnen geschilderten Sachverhalts wie folgt summarisch beantworten will:
Das Kind hat bis zum 16. Geburtstag einen Rechtsanspruch auf Nachzug nach Deutschland zu seinem allein sorgeberechtigten Elternteil (§ 32 Aufenthaltsgesetz), in Ihrem Fall der Mutter, vorausgesetzt diese lebt mit einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Niederlassungserlaubnis in Deutschland und bestreiten ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln.
Problematisch könnte allerdings der Aspekt werden, dass die Mutter nicht das alleinige Sorgerecht ausübt. Bei einem gemeinsamen Sorgerecht beider Eltern, welche getrennt im Inland und im Ausland leben, könnte ein Nachzug des Kindes und die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis verneint werden.
Insofern wäre es von einiger Bedeutung, dass die Mutter das alleinige Sorgerecht erhält.
Allerdings kann zur Vermeidung einer besonderen Härte dem minderjährigen Kind auch(also bis zum 18. Geburtstag) eine Aufenthaltserlaubnis gemäß § 32 IV Aufenthaltsgesetz erteilt werden. Dabei sind das Kindeswohl und die familiäre Situation zu berücksichtigen.
Für das Kind ist somit ein Antrag auf Einreise bei der deutschen Auslandsvertretung zu stellen, den aufenthaltsrechtlichen Status und die finanzielle Situation in Deutschland sowie gegebenenfalls die alleinige Personensorge für das Kind nachzuweisen oder der besondere Härtefall nach § 32 IV AufenthG anzuführen. Auch bei diesem Verfahren wird die inländische Ausländerbehörde hinzugezogen.
Ich hoffe, Ihnen mit meiner Prüfung eine erste rechtliche Orientierung vermittelt zu haben. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass diese Plattform eine ausführliche und persönliche Rechtsberatung nicht ersetzen kann, sondern ausschließlich dazu dient, eine erste überschlägige Einschätzung Ihres Rechtsproblems von einem Rechtsanwalt zu erhalten.
Ich wünsche Ihnen weiterhin einen guten Ausgang der Angelegenheit.
Mit freundlichen Grüßen
Alexandros Kakridas
- Rechtsanwalt –
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