Heirat ausschluss bereits vorhand. Kinder des Partners

12. September 2007 12:51 |
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Erbrecht


Hallo

folgender Fall:

mein Partner hat bereits 3 volljährige Kinder aus seiner ersten geschiedenen Ehe:
2 die nicht seine leiblichen Kinder sind und 1 leibliches Kind...die nichtleiblichen Kinder wurden auch nicht adoptiert.

Meine Eltern möchten bei einer Heirat vermeiden, daß außer dem Partner eines der Kinder erbberechtigt ist.
Geht dieser Ausschluss überhaupt?
Müßten wir dann Gütertrennung vereinbaren?
Oder kann man das bei Gütergemeinschaft ggf. irgendwie ausschließen?


Vielen Dank im Voraus
Sehr geehrte Fragestellerin,

unter Zugrundelegung des von Ihnn mitgeteilten Sachverhalts und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes beantworte ich Ihre Anfrage wie folgt:

Sollten Sie vor Ihrem Ehegatten versterben, so ist nur dieser neben Ihren Eltern erbberechtigt, sollten Sie keine eigenen Kinder haben.
Stirbt Ihr Ehemann vor Ihnen, sind Sie mit seinem leiblichen Kind bzw. seinen adoptierten Kindern, was hier aber wohl nicht der Fall ist, erbberechtigt.

Dies alles nur für den Fall, dass keiner von Ihnen beiden ein Testament macht. Dies ist die gesetzliche Erbfolge.

Rückfrage vom Fragesteller 12. September 2007 | 15:47

hallo
danke für die Antwort...

Hat die Wahl der Eheform einen Einfluss auf die Erbfolge, d. h. wenn Gütertrennung existiert erbt dann auch das leibliche Kind?

Vielen Dank schon mal im Voraus

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. September 2007 | 07:19

Die Wahl des Güterstandes hat Einfluss auf die Höhe des gesetzlichen Erbteils des Ehegatten. Bei Zugewinnausgleich wird der Erbteil um 1/4 erhöht. Das leibliche Kind erbt also weniger, bei Gütertrennung findet diese Erhöhung nicht statt, so dass der gesetzliche Erbteil des Kindes größer ist.
Sie können aber auch ein Testament machen und selbst die Erfolge bestimmen.

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