Hecke des Nachbarn drückt auf Zaun

22. September 2021 17:05 |
Preis: 30,00 € |

Nachbarschaftsrecht


Beantwortet von


18:31
Die ca. 40 Jahre alte Hecke unseres Nachbarn wir immer kräftiger und drückt auf unseren Maschendrahtzaun und auf die Holzpfosten. Der Zaun steht eindeutig auf unserem Grundstück.
Die Hecke ist z.Zt. ungeschnitten ca. 180 hoch. Durch den Druck auf den Zaun macht dieser bereits Bögen zwischen den Holzpfosten. Dadurch ist auch die Verankerung der Spanndrähte im Betonpfosten des Grundstückseingangs gefährdet.
Kann ich nach §26 (3) NRG BW verlangen, dass er die Hecke bis zur Grenze zurückschneidet, um Schaden von Zaun und Pfosten abzuwenden.
Vermutlich hat er schon einige Maschen des Zauns mit der Heckenschere beim Schneiden beschädigt.
22. September 2021 | 18:00

Antwort

von


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Web: https://www.ratimrecht.de
E-Mail: thomasklein055@gmail.com
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Der Anspruch Ihrerseits auf Rückschnitt mit der Folge, dass die Hecke des Nachbarn nicht mehr Ihr Eigentum beschädigt, ergibt sich zum einen aus § 12 des NRG BW, aber auch aus §§ 1004 und §§ 823, 249 BGB.

Der Anspruch ist in der Tat wegen der Regelung des § 26 III NRG BW nicht verjährt.

Sie sollten daher den Nachbarn schriftlich auffordern, dieser Pflicht nunmehr umgehend nachzukommen, jedenfalls aber bis zum 15.10.2021.

Ich hoffe, Ihnen hiermit vorab geholfen zu haben und stehe für Rückfragen zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klein


Rechtsanwalt Thomas Klein
Fachanwalt für Familienrecht, Fachanwalt für Verkehrsrecht, Fachanwalt für Steuerrecht

Rückfrage vom Fragesteller 22. September 2021 | 18:25

Muss der Nachbar den Schaden am Zaun ebenfalls in Ordnung bringen ? Z.B. Spanndrähte wieder spannen? Weshalb ist der Termin 15.10.2021 zwingend?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 22. September 2021 | 18:31

Sehr geehrter Fragesteller,

Vielen Dank für Ihre Nachricht.

Er muss in der Tat auch Schäden, die durch den verspäteten Rückschnitt entstanden sind, beseitigen. Dies auf seine Kosten. Die Frist war von mir nur so vorgeschlagen. Angemessen ist nach der Rechtsprechung in der Regel eine Frist von 2 bis 3 Wochen.

Mit freundlichen Grüßen

Thomas Klein

ANTWORT VON

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