6. August 2023
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11:23
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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das ist vollig unproblematisch möglich.
Die Fälligkeit der Kaufpreiszahlung wird "gestreckt".
Fragen Sie den Notar / die Notarin, der/die den Kaufvertrag für Sie erstellt.
Es muss natürlich geregelt werden, was passiert, wenn die Kaufpreisraten nicht mehr gezahlt werden (können).
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
6. August 2023 | 13:03
Danke aber ein wichtige frage ob welche Steuer fällig wäre.Nach meine kenntnisse keine Oder?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
6. August 2023 | 13:51
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Zahlweise ändert nichts daran, dass nach mehr als 10 Jahren erst recht bei Eigennutzung keine Spekualtionssteuer anfällt.
Bei der Grunderwerbssteuer ändert sich ebenfalls nichts.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt