Hausduchsuchung bei Betrug.

7. April 2024 16:35 |
Preis: 47,00 € |

Strafrecht


Mir wurde aus "sicherer Quelle" mitgeteilt, dass ich wegen Ebay Betrug in 8 Fällen Schaden etwa 7 K Euro angezeigt wurde.
Ich wurde schon einmal wegen Betruges verurteilt (unter 90 Tagessätzen) in 2012 womit mein Bundeszentralregister Auszug sauber ist.
Ich habe meinen Auszug auch beim Amtsgericht eingesehen . Keine Eintragungen . Mir ist der Unterschied zwischen Führungszeugnis uns Bundeszentralregister bekannt .
Der Ebay Account lief unter meinen Namen. Alle Geschädigten wurden durch Ebay entschädigt . Die Strafanzeige stammt von Ebay.
Menschen die vorgeben Ahnung zu haben, meinten nun dass ich auf jeden Fall mit einer Hausdurchsuchung rechnen muss. Ist das so ?
Ich lebe zusammen mit meinen Eltern, die ich pflege . Diese haben einfache Mobiltelefone, keine Smartfones. Diese sind für die Tan der Bank und Notrufe . Werden Diese dann auch beschlagnahmt ? Mehr als Anrufe und SMS können da nicht drauf sein. Meine Eltern kämen dann nicht mehr an Ihr Konto und könnten keine Notrufe absetzen.
Hinzukommt dass Beide ein P Konto haben. Die Bank aber nur Online Banking anbietet. Eine neue Händynummer hinterlegen geht nur per Video Ident, was meine Eltern nicht mehr können. Ein anderes P -Konto nur, wenn das Alte gelöscht ist, geht nicht ohne Handy Nummer . . Und eine Ersatz Sim geht auch nicht. Die SIM stammen noch aus der Zeit, als keine Registrierung nötig war . Ich sorge mich, weil meine Eltern dann Monate ohne Geld dastehen würden. Und die Nummern bei allen möglichen Ärzten , Krankenhäusern usw hinterlegt sind .
Mir wurde gesagt, dass ein Durchsuchungsbeschluss mit kriminalistischer Erfahrung begründet würde. Nach dem Motto wer bei Ebay betrügt der betrügt auch wo Anders und das müssen wir aufklären. Ist das so ?
Letztlich gibt es bei mir nichts weiter zu finden. Trotzdem sorge ich mich wegen meiner Eltern.
Mir wurde gesagt, dass das Eigentum meiner Eltern auch beschlagnahmt werden kann, weil wir in einem Haushalt leben und ich deshalb darauf Zugriff haben könnte . Ist das so ?
Und vor allem ist das das übliche Vorgehen bei Mobiltelefonen die keine Smartfones sind ?
Mir wurde gesagt, dass Auswertungen aktuell mindestens 18 Monate dauern.
Macht es Sinn um Herausgabe der Sim s meiner Eltern zu bitten, mit obiger Begründung , sollten Diese beschlagnahmt werden ?


Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Fragen gerne wie folgt:

Hausdurchsuchung nach §§ 102 ff. Strafprozessordnung: Es ist möglich, dass eine Hausdurchsuchung durchgeführt wird, aber das ist nicht zwingend so. Voraussetzung wäre, das Gericht und die Staatsanwaltschaft sowie Polizei davon ausgehen, dass Beweismittel in Ihrem Zuhause zu finden sind und sich ein hinreichender Tatverdacht ergibt. Letzteres ist nach Ihrer Schilderung wohl der Fall. Die Hausdurchsuchung muss aber auch verhältnismäßig sein, also die Durchsuchung muss in einem angemessenen Verhältnis zum Ziel der Ermittlungen stehen muss und nicht übermäßig in die Grundrechte des Beschuldigten oder Dritter, das wären hier Ihre Eltern, eingreifen darf. Zu berücksichtigen ist auch die Schwere der vorgeworfenen Straftat bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung. Es ist ja ein Grundrechtseingriff.


Beschlagnahmung der Mobiltelefone Ihrer Eltern: Mobiltelefone werden nur beschlagnahmt, wenn sie als Beweismittel im Zusammenhang mit dem Tatvorwurf stehen. Wenn die Mobiltelefone Ihrer Eltern nur für grundlegende Funktionen wie Anrufe und SMS verwendet werden und keine Verbindung zu der Ihnen vorgeworfenen Tat besteht, ist es unwahrscheinlich, dass sie beschlagnahmt werden.

Beschlagnahmung anderer Gegenstände im Haushalt: Die Beschlagnahmung anderer Gegenstände im Haushalt ist möglich, wenn die Strafverfolgungsbehörden glauben, dass sie im Zusammenhang mit der Ihnen vorgeworfenen Tat stehen. Grundsätzlich darf aber bereits nicht das gesamte Haus durchsucht werden, sondern nur die Räume, die im Durchsuchungsbeschluss ausdrücklich genannt werden, es sei denn, es ergibt sich bei der Durchsuchung eine entsprechend Vermutung. Wenn diese Gegenstände nichts mit dem angeblichen Verbrechen zu tun haben, sollten sie normalerweise nicht beschlagnahmt werden.

Es ist möglich, dass die Auswertung der beschlagnahmten Gegenstände einige Zeit dauern kann, durchaus der von Ihnen angesprochene Zeitraum von 18 Monaten, aber sicher ist das nicht. Die genaue Dauer hängt von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der Arbeitsbelastung und der Komplexität des Falles.

Gegebenenfalls ist es sinnvoll für den unwahrscheinlichen Fall der Beschlagnahme, um die Herausgabe der SIM-Karten Ihrer Eltern zu bitten, insbesondere wenn sie für den täglichen Bedarf, wie Bankgeschäfte und Notrufe, unerlässlich sind. Dem wird auch stattgegeben werden.

Falls es zu einer Durchsuchung kommt, bleiben Sie auf jeden Fall ruhig und besonnen. Sie können einen Anwalt dazu holen. Solange muss gewartet werden.

Ich hoffe, Ihnen weiter geholfen zu haben und verbleibe mit freundlichen Grüßen.

Draudt-Syroth
Rechtsanwältin
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