8. August 2009
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17:01
Antwort
vonRechtsanwältin Wibke Türk
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Vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Informationen wie folgt beantworten möchten.
Zunächst einmal können Sie zwar das Haus verkaufen, jedoch würde das Wonrecht bestehen bleiben.
Dies mindert dann natürlich auch den Kaufpreis des Objektes erheblich.
Des weiteren könnten Sie die von Ihnen bewohnten Räume vermieten, aber auch dann würde das Wohnrecht Ihrer Mutter bestehen bleiben.
Das Wohnrecht auf Lebenszeit würde nur dann vorzeitig beendet werden können, wenn Ihre Mutter dieser vorzeitigen Beendigung zustimmen sollte.
Hier sollten sie Ihrer Mutter den Umzug in eine von Ihnen bezahlte Mietwohnung anbieten und im Gegenzug die Zustimmung zur Löschung des Wohnrechtes im Grundbuch verlangen.
Stimmt Ihre Mutter dieser vorzeitigen Löschung zu, können Sie das Haus dann auch zu einem höheren Preis verkaufen.
Rechtsanwältin Wibke Türk
Fachanwältin für Familienrecht