Haus-Kaufvertrag , Kosten nach Hausübergabe , Keine Vereinbarung im Kaufvertrag

16. Oktober 2020 13:10 |
Preis: 50,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Im Jahr 2018 habe ich ein Haus verkauft.
Der Kaufpreis wurde bezahlt und die Hausübergabe abgewickelt.
In das Grundbuch wurden die Käufer einige Monate später eingetragen

Nach der Hausübergabe habe ich noch folgende Beträge für das Haus bezahlt:
- Grundsteuer B
- Gebäudeversicherung

Im Kaufvertrag steht leider nichts bzgl. der Übernahme der o.g. Kosten nach Hausübergabe. Im Kaufvertrag steht nur "Die Übergabe erfolgt mit Kaufpreiseingang bei dem Verkäufer".

Nun meine Frage:
Ergibt sich die Zahlungspflicht der o.g. Punkte (ab dem Zeitpunkt der Hausübergabe) vom Käufer aus dem Gesetzt heraus oder hätte die Zahlungsverpflichtung durch den Käufer, im Kaufvertrag mit aufgenommen werden müssen?
16. Oktober 2020 | 14:35

Antwort

von


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Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:

Eine Zahlungsverpflichtung für den Käufer ergibt sich nicht zwingend aus dem Gesetz.

Gemäß § 11 Abs. 2 GrStG haften Sie als früherer Eigentümer für die Zeit des letzten vor der Übereignung liegenden Kalenderjahres für die Grundsteuer, weshalb es sich empfohlen hätte, die Tragung der Steuerlast vertraglich zu regeln. Zu prüfen ist, weshalb Sie die Steuer bezahlt und nicht auf den Erwerber verwiesen haben. Sie sollten versuchen, den Käufer über § 426 BGB zumindest zu einer Kostenbeteiligung zu bewegen.

Die Gebäudeversicherung ist vom Versicherungsnehmer zu tragen.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Böhler
Rechtsanwalt


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