HarzIV

| 15. August 2005 10:24 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Sozialrecht


Ist das Arbeitsamt, bzw die entsprechenden Aussendienstmitarbeiter berechtigt alle Schränke und persönlichen Sachen zu durchwühlen wenn es um die Genehmigung von ALH 2 geht? Was dürfen sie und was nicht?
Guten Morgen,

eine Befugnis des Aussendienstmitarbeiters des Arbeitsamtes, Schränke und persönliche Sachen zu duchwühlen, besteht nicht. Hier schützt Sie das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung. Gegen Ihren Willen darf das Arbeitsamt nicht einfach Ihre Wohnung betreten. Ausnahme bestünde allein in einem Strafverfahren, wenn ein gerichtlicher Durchsuchungsbeschluss vorliegt.

Auf der anderen Seite haben Sie eine umfassende Mitwirkungs- und Duldungspflicht. § 319 SGB III verpflichtet Sie, Einsicht in Geschäftsunterlagen und während der Geschäftszeit Zutritt zu den Grundstücks und Geschäftsräumen zu gewähren. Dies betrifft aber immer nur Geschäftsräume, also nicht die persönliche Wohnung. Insoweit ist das Arbeitsamt allein auf Ihre Angaben angewiesen. Sofern allerdings die Angaben dem Arbeitsamt unplausibel erscheinen bzw. von Ihnen nicht belegt werden, laufen Sie natürlich Gefahr, dass das Arbeitsamt zunächst den Leistungsantrag ablehnt. Für diesen Fall müssen Sie dann Widerspruch binnen eines Monats ab dem Zugang der Entscheidung einlegen, der die Angelegenheit natürlich verzögert.

Ich hoffe, ich habe Ihnen weiter geholfen. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß
Rechtsanwalt und auch Fachanwalt für Arbeitsrecht
Esenser Str. 19
26603 Aurich

Tel. 04941-605347
Fax 04941-605348
e-mail: info@fachanwalt-aurich.de
Rückfrage vom Fragesteller 15. August 2005 | 11:14

muss sich das Arbeitsamt vorher anmelden?

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 16. August 2005 | 09:16

Guten Morgen,

eine Anmeldung ist seitens des Arbeitsamtes unüblich, da damit auch der Sinn der Hausbesuche -Überraschungseffekt- unterlaufen werden würde.

Mit freundlichen Grüßen

Michael Weiß

Bewertung des Fragestellers |

Hat Ihnen der Anwalt weitergeholfen?

Wie verständlich war der Anwalt?

Wie ausführlich war die Arbeit?

Wie freundlich war der Anwalt?

Empfehlen Sie diesen Anwalt weiter?

"Hat mir die Angst vor der Behörde genommen, da ich nie etwas damit zu tun hatte machte mir das alles Angst! vielen Dank "