Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haften im Aussenverhältnis gegenüber dem Telefonanbieter, müssen also alles bezahlen. Wenn Sie eine Absprache hatten und das Geld von ihr einfordern wollen, müssen Sie beweisen, dass Ihre Exfreundin für die Kosten einstehen wollte! Wenn Sie nichts schriftliches haben, benötigen Sie Zeugen.
Kündigen Sie den Vertrag auf alle Fälle so schnell wie möglich!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Sie haften im Aussenverhältnis gegenüber dem Telefonanbieter, müssen also alles bezahlen. Wenn Sie eine Absprache hatten und das Geld von ihr einfordern wollen, müssen Sie beweisen, dass Ihre Exfreundin für die Kosten einstehen wollte! Wenn Sie nichts schriftliches haben, benötigen Sie Zeugen.
Kündigen Sie den Vertrag auf alle Fälle so schnell wie möglich!
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rückfrage vom Fragesteller
27. August 2019 | 01:10
danke für ihre hilfe
ich kann beweisen das sie die zahlung ursprünglich übernommen hat.
vertrag kündigen ist gut aber kann ich das vor vertragsende ohne größere kosten bzw. denn vertrag überschreiben an sie? sie würde es unterschreiben.
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
27. August 2019 | 08:12
Das ist doch super, wenn Sie das beweisen können, dann achten Die auf die Verjährung (3 Jahre). Seine Umschreibung ist mit Zustimmung beider möglich, sonst kurzfristig kündigen