vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:
Zunächst kann ich Sie beruhigen.
Sie sollten nämlich wissen, dass Sie für die Schulden des Ehemanns nicht automatisch einzustehen haben.
a) Schulden während der Ehezeit
Nur wenn es sich um sogenannte "Geschäfte des täglichen Lebens" handelt (z. B. die einfache Reparatur der Waschmaschine, Bestellung von Kinderkleidung beim Versandhandel in geringem Umfang), können beide Ehepartner zur Zahlung herangezogen werden.
Bei den Schulden, die Ihr Ehemann während der Ehezeit gemacht hat, ist dies, soweit es sich nach Ihren Angaben beurteilen lässt, nicht der Fall.
b) Schulden vor der Ehezeit
Für Schulden, die der Ehemann aus früherer Zeit mit in die Ehe bringt, haften Sie nicht.
Erst wenn Sie durch besondere Erklärung und Unterschrift in bestehende Kreditverträge Ihres Mannes eingestiegen sein sollten, haftet auch sie, ansonsten bleiben die "Altschulden" allein bei Ihrem Ehemann.
c) Vorsicht Zwangsvollstreckung (Pfändung)
Ein anderes Problem ist aber eine eventuelle Zwangsvollstreckung wegen der Schulden Ihres Ehemanns.
Diese könnte auch Gegenstände erfassen, die eigentlich nur Ihnen gehören, d.h. die Sie in die Ehe mitgebracht haben oder alleine während der Ehe erworben haben, soweit es sich nicht um Geschäfte des täglichen Lebens gehandelt hat.
In der Zwangsvollstreckung würde nämlich zu Ihren Lasten vermutet, dass die in der ehelichen Wohnung befindlichen Gegenstände und Einrichtungen -soweit Sie nicht nur Ihrem persönlichen Gebrauch dienen- Ihrem Ehemann gehören und somit gepfändet werden dürfen.
Sie müssten also im Falle einer Zwangsvollstreckung nachweisen, dass die gepfändeten Sachen nicht Ihrem Ehemann sondern Ihnen gehören.
Dieses fällt dem Ehegatten des Schuldners in der Regel sehr schwer.
Haben Sie vielen Dank für Ihre schnelle Rückantwort, die mir erst einmal die größten Ängste genommen hat.
Mein Mann ist dienstlich sehr viel unterwegs und meine Gedanken gehen auch in die Richtung, was dann passiert, wenn ihm etwas zustößt? Erbe ich im Fall seines Todes seine Schulden (auf seinem Bankkonto bzw. seinem Kreditkonto - wenden sich dann die Kreditinstitute an mich?
Wäre es besser, Gütertrennung zu vereinbaren?
G.
Ihre Nachfrage beantworte ich wie folgt:
a)Erbschaft
Sollte Ihr Ehemann versterben und Sie die Erbschaft annehmen, müssen Sie auch die Schulden Ihres Ehemannes begleichen.
Jedoch gibt es eine Möglichkeit Ihre Haftung auf das ererbte zu beschränken.
b)Gütertrenung
Die Vorteile liegen darin, dass Sie über Ihr Vermögen frei verfügen können. Sie können sich kaufen was Sie möchten und darüber alleine walten.
Auch wenn Sie Angst vor einem finanziellen Ausgleich im Falle einer Scheidung haben, so ist die Gütertrennung ein ratsamer Weg. Denn der während der Ehe erwirtschaftete Zugewinn wird ja hier gerade nicht ausgeglichen.
Dieser Umstand kann gerade aber auch ein Nachteil sein.
Wichtig: Aus haftungsrechtlichen Gesichtspunkten bietet die Gütertrennung jedoch keine Vorteile.