12. Januar 2007
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15:48
Antwort
vonRechtsanwalt Michael Böhler
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf Grundlage Ihrer Schilderung summarisch gerne wie folgt beantworte:
Sie können die Verantwortung für etwaige strafrechtlich sanktionierte Verstöße gegen Urheberrechte nicht auf die Mitbenutzer des Internetanschlusses abwälzen.
Sollte eine dritte Person über Ihren Zugang Straftaten z.B. im Bereich des Urheberrechts begehen, sind Sie natürlich der erste Verdächtige, wobei aber möglich ist, dass wegen der Regel „Im Zweifel für den Angeklagten“ keine Strafe verhängt werden kann.
In Zivilprozessen um Schadenersatz- und Unterlassungsansprüche tragen Sie aber die Beweislast, dass nicht Sie z.B. die entsprechenden Downloads vorgenommen haben. Hier kann es für Sie teuer werden, so dass Ihnen von einer Gestattung der Mitbenutzung des Zugangs für Nachbarn und Mitbewohner abgeraten werden muss.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Böhler
Rechtsanwalt