Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In der Regel wird von der Versicherung tatsächlich nur der Zeitwert ersetzt. Dies deshalb, weil der Geschädigte einer gebrauchten Sache durch die Schadensregulierung nicht besser gestellt werden soll als er vor dem Schadenereignis stand.
Die Frage ist, ob der Zeitwert der Tasche richtig bestimmt wurde. Das lässt sich auf dieser Plattform jedoch nicht prüfen und beurteilen. Es wird darauf ankommen, inwieweit die Tasche noch brauchbar ist und die (äußere) Optik ebenfalls beeinträchtigt ist.
Da Sie mit dem Regulierungsvorhaben der Versicherung nicht einverstanden sind, sollten Sie dort mitteilen, weshalb die Beurteilung Ihrer Ansicht nach nicht zutreffend ist. Führen Sie, warum der Schaden an der Tasche größer ist als von dort angenommen.
Manchmal gelingt es, mit einer Versicherung nachzuverhandeln. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht.
Notfalls müsste ein Gutachter die Tasche noch einmal in Augenschein nehmen und den Schaden sowie den Zeitwert bewerten. Da dies jedoch sehr kostspielig wäre, sollten Sie zunächst versuchen, direkt bei der Versicherung Ihre Einwände gegen den Regulierungsvorschlag zu erheben. Soweit vorhanden, können Sie Alter und den damaligen Kaufpreis durch Vorlage entsprechender Quittungen nachweisen. Problematischer wird es dagegen wohl sein, den Erhaltungszustand der Tasche vor dem Schadensereignis aussagekräftig zu belegen.
Um zunächst weitere Kosten zu vermeiden, sollten Sie daher erst einmal schriftlich mit der Versicherung verhandeln. Den Neupreis der Tasche oder den Wiederbeschaffungswert für eine neue, gleichartige Tasche werden Sie aber wohl kaum erreichen können.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
In der Regel wird von der Versicherung tatsächlich nur der Zeitwert ersetzt. Dies deshalb, weil der Geschädigte einer gebrauchten Sache durch die Schadensregulierung nicht besser gestellt werden soll als er vor dem Schadenereignis stand.
Die Frage ist, ob der Zeitwert der Tasche richtig bestimmt wurde. Das lässt sich auf dieser Plattform jedoch nicht prüfen und beurteilen. Es wird darauf ankommen, inwieweit die Tasche noch brauchbar ist und die (äußere) Optik ebenfalls beeinträchtigt ist.
Da Sie mit dem Regulierungsvorhaben der Versicherung nicht einverstanden sind, sollten Sie dort mitteilen, weshalb die Beurteilung Ihrer Ansicht nach nicht zutreffend ist. Führen Sie, warum der Schaden an der Tasche größer ist als von dort angenommen.
Manchmal gelingt es, mit einer Versicherung nachzuverhandeln. Eine Garantie dafür gibt es aber nicht.
Notfalls müsste ein Gutachter die Tasche noch einmal in Augenschein nehmen und den Schaden sowie den Zeitwert bewerten. Da dies jedoch sehr kostspielig wäre, sollten Sie zunächst versuchen, direkt bei der Versicherung Ihre Einwände gegen den Regulierungsvorschlag zu erheben. Soweit vorhanden, können Sie Alter und den damaligen Kaufpreis durch Vorlage entsprechender Quittungen nachweisen. Problematischer wird es dagegen wohl sein, den Erhaltungszustand der Tasche vor dem Schadensereignis aussagekräftig zu belegen.
Um zunächst weitere Kosten zu vermeiden, sollten Sie daher erst einmal schriftlich mit der Versicherung verhandeln. Den Neupreis der Tasche oder den Wiederbeschaffungswert für eine neue, gleichartige Tasche werden Sie aber wohl kaum erreichen können.
Mit freundlichen Grüßen
Silke Jacobi
Rechtsanwältin