Sehr geehrte Fragestellerin,
zunächst ist in Bezug auf die private Haftpflichtversicherung anzumerken, dass diese grundsätzlich nicht bei Schäden zahlt, die in Zusammenhang mit dem Führen eines Kfz stehen. Natürlich können die Haftpflichtversicherungen Abweichendes in den AGB vereinbaren, wovon ich allerdings nicht ausgehe. Ein Blick in den Privathaftpflichtversicherungsvertrag Ihrer Tochter dürfte sich jedoch lohnen.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung tritt nur ein, wenn es sich um einen Unfall zwischen zwei Kfz handelt.
Dass die Großeltern Eigentümer des beschädigten Garagentores sind, ist irrelevant, da Ihre Tochter für den durch sie verursachten Schaden unabhängig von familiären Verhältnissen haftet. Auch kommt es nicht darauf an, ob Ihre Tochter Mieterin ist, entscheidend ist vielmehr, in wessen Eigentum das Garagentor steht.
Mit Ihrer eigentlich relevanten Frage, ob Ihre Tochter selbst Versicherungsnehmerin sein muss, damit die (Voll-)Kaskoversicherung den Schaden zahlt, verhält es sich wie folgt. Es kommt darauf an, wer laut Versicherungsvertrag das Kfz fahren darf. Soweit Ihre Tochter vom Versicherungsschutz mit umfasst ist, ist die Versicherung eintrittspflichtig. Bitte schauen Sie dazu in den konkreten (Voll-)Kaskoversicherungsvertrag. Auf die Eigentumsverhältnisse am Kfz kommt es im Übrigen nicht an, ebensowenig darauf, wer Halter des Kfz ist.
Ich hoffe, Ihre Fragen verständlich beantwortet und Ihnen weitergeholfen zu haben. Mit einem Dank für das mir entgegengebrachte Vertrauen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Oliver Daniel Özkara
Rechtsanwalt