3. Februar 2025
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17:40
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16
24105 Kiel
Tel: 0431-895990
Web: https://www.kanzlei-steidel.de
E-Mail: info@kanzlei-steidel.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ihre Lebensgefährtin haftet nicht für Ihre Schulden, weil Sie zusammenleben. Es gibt schlichtweg keine Rechtsgrundlage, auf welche eine Mithaftung Ihrer Lebensgefährtin für Ihre Verbindlichkeiten mithaften sollte. Allein Ihr eigenes Einkommen und Vermögen unterliegt dem Gläubigerzugriff, nicht hingegen das Einkommen und Vermögen Ihrer Partnerin.
Da Sie weiterhin Ihre Konten und Vermögenswerte auseinanderhalten werden, wird es insofern auch nicht zu Konflikten oder Missverständnissen kommen. Einem Zusammenzug steht daher aus Haftungsgründen nicht entgegen.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht