Haftbefehl wegen nicht bezahltem Bußgeld

21. Mai 2012 21:51 |
Preis: 35€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Hallo,
heute hatte ich die Polizei im Hause mit einem Haftbefehl wegen nicht bezahlter Geldstrafe. Da ich aber vorher noch keinen Bescheid zum Antritt einer Strafe hatte, gab mir die Polizei noch Zeit die Sache innerhalb 2 Tage zu klären. Nun meine Frage. Gibt es eine Möglichkeit jetzt noch die Haftstrafe abzuwenden. Es geht um 1470€, die ich aber nicht in einem bezahlen kann.

Vielen Dank für eine Antwort
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Sie haben in der Regel in diesen Fällen gute Chancen, dass die Haftstrafe noch abgewendet werden kann. Die Staatsanwaltschaft ist grundsätzlich nicht daran interessiert, Sie in der Haft zu sehen, die Haft dient vielmehr der Erzwingung. Der Behörde ist eher an dem Geld gelegen.

Am besten Sie oder Ihr Anwalt setzen sich umgehend mit dem in Ihrer Sache zuständigen Staatsanwalt in Verbindung und bieten eine - angemessene - Ratenzahlung an. Auch hier muss man sagen, dass die StA sich in der Regel auf Ratenzahlung einlässt. Sie sollten aber umgehend eine erste Rate begleichen können.

Einfacher wäre dies über einen Rechtsanwalt zu klären, der dieser zur den Behörden eher durchdringen kann. Gern kann ich Ihnen hier behilflich sein.

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
FRAGESTELLER
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...