Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Sie haben in der Regel in diesen Fällen gute Chancen, dass die Haftstrafe noch abgewendet werden kann. Die Staatsanwaltschaft ist grundsätzlich nicht daran interessiert, Sie in der Haft zu sehen, die Haft dient vielmehr der Erzwingung. Der Behörde ist eher an dem Geld gelegen.
Am besten Sie oder Ihr Anwalt setzen sich umgehend mit dem in Ihrer Sache zuständigen Staatsanwalt in Verbindung und bieten eine - angemessene - Ratenzahlung an. Auch hier muss man sagen, dass die StA sich in der Regel auf Ratenzahlung einlässt. Sie sollten aber umgehend eine erste Rate begleichen können.
Einfacher wäre dies über einen Rechtsanwalt zu klären, der dieser zur den Behörden eher durchdringen kann. Gern kann ich Ihnen hier behilflich sein.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Sie haben in der Regel in diesen Fällen gute Chancen, dass die Haftstrafe noch abgewendet werden kann. Die Staatsanwaltschaft ist grundsätzlich nicht daran interessiert, Sie in der Haft zu sehen, die Haft dient vielmehr der Erzwingung. Der Behörde ist eher an dem Geld gelegen.
Am besten Sie oder Ihr Anwalt setzen sich umgehend mit dem in Ihrer Sache zuständigen Staatsanwalt in Verbindung und bieten eine - angemessene - Ratenzahlung an. Auch hier muss man sagen, dass die StA sich in der Regel auf Ratenzahlung einlässt. Sie sollten aber umgehend eine erste Rate begleichen können.
Einfacher wäre dies über einen Rechtsanwalt zu klären, der dieser zur den Behörden eher durchdringen kann. Gern kann ich Ihnen hier behilflich sein.
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten: