Händler liefert geringwertigere Ware und meldet sich nicht mehr

21. Juni 2007 23:13 |
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Strafrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Guten Abend,

ich war mir unsicher, ob ich die Frage im Strafrecht oder aber im Kaufrecht ansiedele.

Ich habe ein Problem mit zwei im Internet bestellten Grafikkarten.

Ich bin Privatperson, der Verkäufer Händler.

Nachdem ich im Dezember 2006 bestellt hatte, lieferte der Händler auf mehrfache Nachfrage hin erst Ende Januar 2007. Die Grafikkarten waren aber nur die Hälfte wert, also nicht die, die ich ursprünglich bestellt hatte.

Ich reklamierte diese Karten und erhielt zunächst den Hinweis, dass die Karten gleichwertig seien, was aber definitiv nicht stimmt.

Nach einigem Hin und Her wollte der Händler mit eine Differenzgutschrift von ca. 500 € ausstellen und hat auch meine Bankdaten erfragt.

Nachdem einige Zeit nichts passiert war und auch niemand ans Telefon gegangen ist, habe ich dem Händler schriftlich (einfacher Brief) eine Frist von 14 Kalendertagen eingeräumt, um mir das Geld zu überweisen. Anderenfalls wollte ich unverzüglich das gerichtliche Mahnverfahren einleiten.

Die Frist ist ereignislos verstrichen.

Bei Ebay häufen sich nun die negativen Bewertungen (letzter Monat 53 negative), das Kunden nach Vorkasse keine Ware bekamen und auch kein Geld zurück. (Ich selbst habe aber nicht bei Ebay gekauft.) Der Account des Händlers bei Ebay existiert auch nicht mehr, die Internetseite ist tot.

Angesichts dessen ist eine gerichtliche Verfolgung wohl nicht mehr angezeigt, oder?

Ist stattdessen eine Anzeige wegen Betruges anzuraten?

Freundliche Grüße





21. Juni 2007 | 23:23

Antwort

von


(206)
Gutenbergstraße 38
44139 Dortmund
Tel: 0231/ 96 78 77 77
Web: https://ra-jeromin.de/
E-Mail: jeromin@ra-jeromin.de
Sehr geehrte Fragestellerin,


vielen Dank für Ihre Anfrage.

Das von Ihnen geschilderte Geschehen legt hier tätsächlich die Vermutung nahe, dass der Verkäufer seinen Lieferverpflichtungen zum Ende seiner Tätigkeit nicht mehr oder nur noch unzureichend nachgekommen ist, das Geld aber sehr wohl noch angenommen hat.

Die ebay-Bewertungen lassen darauf schliessen, dass der Verkäufer nun einige unzufriedene Käufer haben dürfte, die allesamt potentielle Gläubiger von Rückzahlungsansprüchen darstellen.

Mit einem Mahnbescheid können Sie sich Ihre Ansprüche gegen "kleines Geld" für 30 Jahre sichern, so lange kann die Vollstreckung aus dem auf den Mahnbescheid folgenden Vollstreckungsbescheid nämlich betrieben werden. Trotz allem ist natürlich fraglich, ob Sie jemals Geld sehen, wenn viele andere Käufern auch Ansprüche geltend machen und der Verkäufer seine Tätigkeiten eingestellt hat.

Wenn Sie sich strafrechtlich zur Wehr setzen, bleibt das Verhalten des Verkäufers wenigstens nicht ungestraft. Eine Verurteilung dürfte Ihnen aber außer der Genugtuung wenig einbringen. Bei einer Geldstrafe hat der Verkäufer noch einen Gläubiger mehr, bei einer Freiheitsstrafe wird er erst recht kein Geld verdienen.

Die Strafanzeige sollte daher dann in Betracht kommen, wenn Sie ihr Geld innerlich "abgeschrieben" haben, den Verkäufer für sein Verhalten aber zur Verantwortung ziehen wollen.

Ich hoffe Ihnen auf diesem Weg eine erste rechtliche Orientierung ermöglicht zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Jens Jeromin
Rechtsanwalt


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