Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit dem Zugewinnausgleich hat es folgende Bewandnis: Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dann besteht während der Dauer der Ehe Gütertrennung, die Ehegatten haben also jeweils getrenntes Vermögen. Vermögen, das sie während der Ehe hinzugewinnen, muss aber im Fall des Endes der Ehe zwischen den Ehegatten gleichmäßig aufgeteilt werden; dies ist der "Zugewinnausgleich" (§ 1378 Abs. 1 BGB).
Sie werden zu Beginn Ihrer Ehe 95.000 EUR haben, Ihr Mann 30.000 EUR. Wenn Ihre Ehe scheitern sollte und Ihr Hausanteil dann ca. 120.000 EUR wert wäre, dann hätten Sie Vermögen in Höhe von ca. 25.000 EUR hinzugewonnen. Ihr Mann, dessen Hausanteil dann ebenso hoch wäre, hätte Vermögen in Höhe von etwa 90.000 EUR hinzugewonnen, also hätte er ca. 65.000 EUR mehr an Vermögen während der Ehe erlangt als Sie. Bei der Durchführung des Zugewinnausgleichs müsste er die Hälfte dieser 65.000 EUR an Sie abgeben, damit der Vermögenszuwachs während der Ehe gleichmäßig auf Sie beide verteilt wird.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Mit dem Zugewinnausgleich hat es folgende Bewandnis: Leben die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft, dann besteht während der Dauer der Ehe Gütertrennung, die Ehegatten haben also jeweils getrenntes Vermögen. Vermögen, das sie während der Ehe hinzugewinnen, muss aber im Fall des Endes der Ehe zwischen den Ehegatten gleichmäßig aufgeteilt werden; dies ist der "Zugewinnausgleich" (§ 1378 Abs. 1 BGB).
Sie werden zu Beginn Ihrer Ehe 95.000 EUR haben, Ihr Mann 30.000 EUR. Wenn Ihre Ehe scheitern sollte und Ihr Hausanteil dann ca. 120.000 EUR wert wäre, dann hätten Sie Vermögen in Höhe von ca. 25.000 EUR hinzugewonnen. Ihr Mann, dessen Hausanteil dann ebenso hoch wäre, hätte Vermögen in Höhe von etwa 90.000 EUR hinzugewonnen, also hätte er ca. 65.000 EUR mehr an Vermögen während der Ehe erlangt als Sie. Bei der Durchführung des Zugewinnausgleichs müsste er die Hälfte dieser 65.000 EUR an Sie abgeben, damit der Vermögenszuwachs während der Ehe gleichmäßig auf Sie beide verteilt wird.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben, und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)
Rückfrage vom Fragesteller
26. Juni 2005 | 01:15
Also ist ein hälftiger Hauskauf für mich nicht von Nachteil?
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
26. Juni 2005 | 18:46
Jedenfalls nicht im Hinblick auf den Zugewinnausgleich.Ob es sonstige Gründe gibt, die den hälftigen Hauskauf für Sie nachteilig werden lassen, kann ich an dieser Stelle natürlich nicht beurteilen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana Laurentius
(Rechtsanwältin)