Habe ich als Privat oder Unternehmer überwiegendes Recht wenn ich angegriffen werde?

| 8. Mai 2025 14:04 |
Preis: 80,00 € |

Strafrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Sehr geehrter Anwalt,

ich habe bis 2014 erfolgreich studiert. Danach hatte ich in verschiedenen Bereichen gearbeitet.
Seit 2022 arbeite ich als freiberuflicher Ingenieur in der Entwicklung.
Ich habe sowohl an der Fachhochschule als auch an der Fernuniversität mehrfach erfolgreich abgeschlossen. Ich habe mehrere Projekte erfolgreich abgeschlossen.

Aufgrund einer psychischen Erkrankung beziehe ich Erwerbsminderungsrente und bei Zahlungsausfall auch Sozialhilfe. Die Psychiatrie schätzt mich als ungefährlich ein und als gut medikamentiert. Dies habe ich als Nachweis. Ich bin in regelmäßiger Behandlung. Betreuung gibt es nicht.

Es kann sein, dass ich als schwache Person angegriffen werde.
D.h. man hinterfragt mich bzgl. meinem Recht oder der Glaubwürdigkeit um gleichzeitig als ständige Person zu arbeiten. Ich könnte der Pflichten (Sorgfaltspflichten) angeklagt werden.

Darf ich einfach hinterfragt werden?
Die Kläger müssen sicherlich mit Beweis darlegen welche Pflichten ich nicht einhalten soll?
Darf mich ein Amtsgericht wegen einer mehrheitlichen Meinung einfach hinterfragen?
Müssen Strafverfahren oder Verbrechen vorliegen um den Beruf entheben zu können?
Darf man mich da einfach als verrückt erklären oder aus dem Beruf werfen?
Wie bin ich in diesem Fall geschützt?

Ist mein Recht in diesem Fall überwiegend oder können mich Institutionen, Personen oder Ämter einfach entheben oder anzweifeln?

Bitte um Rückmeldung.

Freundliche Grüße
8. Mai 2025 | 14:39

Antwort

von


(1137)
Wiesenstraße 28
90443 Nürnberg
Tel: 015785075264
Web: https://www.kanzlei-ahmadi.de
E-Mail: info@kanzlei-ahmadi.de
Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

Ihnen stehen in sämtlichen rechtlichen Verfahren dieselben Rechte wie anderen Personen zu. Eine psychische Erkrankung ändert hieran nichts.

In einem Zivilverfahren erfolgt die Entscheidung des Gerichts nach feststehenden Beweisregeln. Diese sind von Ihrer Person unabhängig.

In einem Strafverfahren gilt der Zweifelsgrundsatz. Eine Straftat muss Ihnen daher für eine Verurteilung zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Lediglich in berufs- und arbeitsrechtlicher Hinsicht ist es möglich, dass man Ihre Eignung ggf. in manchen Fällen überprüfen würde, um sicherzustellen, dass Sie die Anforderungen der betreffenden Position erfüllen können. Aber auch in diesen Fällen gibt es rechtliche Anforderungen, die eingehalten werden müssen und Ihnen muss rechtliches Gehör gewährt werden.

Man kann Sie in rechtlicher Hinsicht daher nicht ohne konkrete Anhaltspunkte anzweifeln, beschuldigen oder Ihre Rechte einschränken.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Milad Ahmadi
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 8. Mai 2025 | 14:48

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"Vielen Dank für die Antwort. Ich bin informiert über meine Rechte.
Damit kann ich gewiss sein, dass ich nicht einfach anzuzweifeln oder zu verklagen bin."
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Vielen Dank für die Antwort. Ich bin informiert über meine Rechte.
Damit kann ich gewiss sein, dass ich nicht einfach anzuzweifeln oder zu verklagen bin.


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