Habe einen Gebrauchtwgagen verkauft

26. März 2009 01:40 |
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Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag ich habe einen Gebrauchtwagen verkauft für 12500€. Habe beim Verkauf einen Schaden in der Front angegeben.Dies habe ich auch im Kaufvertag geschrieben. und habe auch KEIN Kreuz bei _keinen Unfallschaden_ gemacht.

Jetzt 4 Tage später meldet sich der Verkaufer und möchte 1000 € wieder haben oder eine Reperatur von einen KFZ Werkstatt. Und wirft mir vor der Wagen hätte einen erheblichen Unfall gehabt den ich nicht so geschildert hätte.

Der Wagen wurde 2 x mal Probe gefahren. Und besichtigt von einen KFZ Mechaniker. Der gesagt hat es wäre alles in Ordnung!!!
Jetzt würft er mir auch vor das ein Holm (Befestigung Stossstange) gequetscht ist. Der Wagen hatte allerdings schon 3 Vorbesitzer...... Und bei meinen Schaden wurde nur Motorhaube und Stoßstange lackiert.Es wurde kein Holm lackiert oder ausgebessert....

Meiner Meinung ist das ich nicht arglistisch gehandelt habe. Weil ich auf den Schaden hingewiesen hatte. Aber wie gesagt bei mir wurde kein Holm lackiert. Ich hatte den Wagen 1 Jahr in meinen Besitz. Die Laufleistung beträgt 70000km

Was soll ich jetzt machen??? Kann ich mich auf den Kaufvertrag verlassen??? Oder soll ich einfach das Auto zurücknehmen???

26. März 2009 | 03:09

Antwort

von


(1250)
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail: rweber@rechtsanwalt-weber.eu
Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich basierend auf Ihren Angaben und gemäß der Höhe Ihres Einsatzes wie folgt beantworten möchte:

Grundsätzlich sollten Sie an dem Kaufvertrag festhalten, da der Wagen zweimal probegefahren wurde und von einem Mechaniker besichtigt wurde. Dementsprechend ist von einer grob fahrlässigen Unkenntnis des Käufers auszugehen.

Allerdings kommt es etwas auf die Regelungen des Vertrages an. Vielleicht könnten Sie kurz den Vertragsteil wiedergeben, in dem Sie den Schaden beschrieben haben.
Zusätzlich wäre es von Interesse, ob der Vertrag etwas über die Vorgeschichte des Autos (insb. die Vorbesitzer) aussagt.

Angesichts des Streitwertes wäre eine Einschaltung eines örtlichen Anwaltes zwecks genauer Prüfung des Vertrages zu empfehlen.

Ich hoffe, Ihre Frage damit beantwortet zu haben. Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.

Ansonsten verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen,

Robert Weber
Rechtsanwalt

Das Zurückhalten relevanter Informationen kann die rechtliche Beurteilung radikal verändern. Diese Beurteilung ist lediglich eine erste rechtliche Orientierung.


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