18. April 2012
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17:15
Antwort
vonRechtsanwalt Peter Eichhorn
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ohne Klärung der Herkunft der Forderung sollten Sie nicht zahlen.
Lassen Sie sich die Rechnung und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen zuschicken, damit Sie prüfen können, ob die Forderung berechtigt ist und ob Sie sich überhaupt im Verzug befinden.
Darüber hinaus könnte die Forderung verjährt sein. Berufen Sie sich darauf.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller
2. Mai 2012 | 13:04
Hallo Herr Eichhorn,
nachdem ich die HFG in einem Schreiben aufforderte mir die Rechnung und eine Vollmacht der Telefonica zu schicken, bekam ich dann heute die Antwort.
Zitat:
Sehr geehrter ....,
in der vorbezeichneten Angelegenheit bestätigen wir Ihnen hiermit, dass die zum o.a. Aktenzeichen geltend gemachte Forderung hier ihre Erledigung gefunden hat.
Zitat Ende
Wenn ich das richtig interpretiere, hat sich das ganze dann wohl erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
2. Mai 2012 | 13:11
Sehr geehrter Ratsuchender,
die Sache hat sich damit erledigt.
Mit freundlichen Grüßen
Peter Eichhorn
Rechtsanwalt