Gültigkeit eines Tarifvertrag für unser Unternehmen?

23. Juni 2009 01:14 |
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Arbeitsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden
Guten Tag,

wir sind ein Kleinstunternehmen aus Hamburg und schon seit mehreren Jahren auf dem Markt. Unsere Tätigkeitsfelder sind Kurier- und Auslieferungsfahrten mit Transportern bis 3,5 Tonnen.

Wir entlohnen unsere Mitarbeiter nach einer rein betriebswirtschaftlichen Kalkulation. Irgendwelche Gesetze bzw. Tarifverträge z. B. bzgl. von Mindest-(Stunden-)löhnen zogen wir bisher nicht in Betracht.

War und ist diese Vorgehensweise bei der Entlohnung der Mitarbeiter in Ordnung?
Und vor allem: Gilt oder galt für unser Unternehmen (jemals) ein (evtl. allgemeinverbindlicher) Tarifvertrag oder andere Gesetzte diesbezüglich?

Vielen Dank und Grüße

JK

23. Juni 2009 | 01:57

Antwort

von


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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwalt-Ralf-Morwinsky-__l104431.html
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Sehr geehrter Fragesteller,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese beantworte ich unter Zugrundelegung Ihrer Angaben wie folgt:

Ich gehe zunächst davon aus, daß Ihr Unternehmen keinem Unternehmerverband angehört und insofern keiner (normalen) Tarifbindung unterliegt.

Für Ihre unternehmerische Tätigkeit (Transportgewerbe in Hamburg) gibt es keinen allgemeinverbindlichen Tarifvertrag. Eine Auflistung allgemeinverbindlicher Tarifverträge können Sie von der Internetseite des Bundesarbeitsministerium abrufen, http://www.bmas.de/coremedia/generator/25382/arbeitsrecht__verzeichnis__allgemeinverbindlicher__tarifvertraege.html.

Sollten Sie auch Postdienstleistungen erbringen, so wäre allerdings der verbindliche Mindestlohntarifvertrag auf Grund des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für Briefdienstleistungen zu beachten.

Nachdem - vorbehaltlich dessen, daß Sie Briefdienstleistungen erbringen - Sie keinerlei Tarifbindung unterliegen, steht es Ihnen frei, die Entgelte Ihrer Arbeitnehmer mit diesen frei auszuhandeln. Die Grenze des zulässigen wird hierbei durch die sogenannten guten Sitten gezogen. Sittenwidrig niedrige Löhne halten einer gerichtlichen Überprüfung nicht stand und werden im Rechtsstreit gegebenenfalls nach oben korrigiert.


Rechtsanwalt Ralf Morwinsky

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