3. Dezember 2008
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14:34
Antwort
vonRechtsanwalt Sascha Steidel
Wrangelstrasse 16
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der Verkauf und die Teilung des Grundstücks haben mit dem Scheidungsverfahren im Grunde nichts zu tun. Offensichtlich ist ein Zugewinnausgleichsverfahren im Zuge der Scheidung nicht durchgeführt worden. Das Gericht hat also wohl nur die Scheidung ausgesprochen und den Versorungsausgleich geregelt.
Sofern Sie das Haus verkaufen wollen und beide im " Grundbuch" bzw. in dem rumänischen Grundstücksverzeichnis eingetragen sind, muessen Sie auch beide den Kaufvertrag mit dem Käufer schliessen. Wenn Ihre geschiedene Frau den Vertrag allein schliesst, muss dieser von Ihnen genehmigt werden. Dies bedarf nach deutschem Recht notarieller Form. Grundstücksgeschäfte bedürfen allgemein notarieller Form, § 311 b BGB. Eine günstigere Alternativ gibt es leider nicht.
Sofern der Kaufpreis voll an Ihre Frau ausgezahlt wird, sollten Sie sich von Ihr schriftlich bestätigen lassen , dass die Hälfte Ihnen zusteht. Dies können Sie durch eine privatschriftliche Erklärung regeln.
Die Beantwortung der Frage erfolgt entsprechend der Angabe des Rechtsgebietes ausschliesslich unter Berücksichtigung des deutschen Rechts.
Mit freundlichen Grüssen
S.Steidel
Rechtsanwalt
www.strassner-partner.de
Rechtsanwalt Sascha Steidel
Fachanwalt für Familienrecht
Rückfrage vom Fragesteller
3. Dezember 2008 | 19:20
Danke für die Antwort.
Angenommen der Grundstückswert würde ca 50.000 Euro kosten, wie hoch wären dann die Gebühren (in etwa) für eine notarielle beurkundung?
Grüsse
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt
3. Dezember 2008 | 19:38
Sehr geehrter Fragesteller,
sie stellen keine Nachfrage, sondern eine neue Frage. Dennoch beantworte ich Ihre Frage wie folgt.
Bei dem Wert von 50.000,- Euro betragen die Notargebühren für die Beurkung eines Kaufvertrages etwa 270,- Euro zuzügl. MwSt. .
MfG
S.Steidel
Rechtsanwalt