9. November 2023
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16:33
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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Eine Möglichkeit, die Lebenspartnerin abzusichern, wäre, dass Sie die Immobilie zunächst nur an Ihren Stiefsohn verkaufen. Dieser könnte dann im Anschluss seine Lebenspartnerin als Miteigentümerin ins Grundbuch eintragen lassen. Hierbei wäre jedoch zu beachten, dass auch diese Übertragung grunderwerbsteuerpflichtig wäre, es sei denn, die Lebenspartnerin und Ihr Stiefsohn sind verheiratet oder eingetragene Lebenspartner.
Eine andere Möglichkeit wäre, dass Sie die Immobilie an Ihren Stiefsohn verkaufen und dieser seiner Lebenspartnerin ein lebenslanges Wohnrecht einräumt. Dieses Wohnrecht könnte im Grundbuch eingetragen werden und würde der Lebenspartnerin ein dauerhaftes Wohnrecht in der Immobilie sichern, unabhängig davon, ob die Beziehung zu Ihrem Stiefsohn besteht.