Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Ein Durchfahrtsrecht ist mehr als ein Durchgangsrecht. Es ist nicht das gleiche, sondern eben das eine ein Recht zum durchgehen, das andere ein Recht zum durchfahren.
Es wird dann durch Auslegung zu ermitteln sein, ob in dem gewährten Durchfahrtsrecht immanent auch ein Durchgangsrecht enthalten gewesen sein soll und ist.
Das wird der Inhalt des Prozesses sein.
Heutzutage werden Geh-und Fahrrechte meist in einem vereinbart.
Es müsste schon ersichtlich sein, wer diese Transkriptionen gemacht hat.
Ich halte es durchaus für möglich, dass man der Ansicht sein kann, dass ein Durchfahrtsrecht automatisch als ein weniger ein Durchgangsrecht erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt -Syroth
Rechtsanwältin
ich beantworte Ihre Frage gerne wie folgt:
Ein Durchfahrtsrecht ist mehr als ein Durchgangsrecht. Es ist nicht das gleiche, sondern eben das eine ein Recht zum durchgehen, das andere ein Recht zum durchfahren.
Es wird dann durch Auslegung zu ermitteln sein, ob in dem gewährten Durchfahrtsrecht immanent auch ein Durchgangsrecht enthalten gewesen sein soll und ist.
Das wird der Inhalt des Prozesses sein.
Heutzutage werden Geh-und Fahrrechte meist in einem vereinbart.
Es müsste schon ersichtlich sein, wer diese Transkriptionen gemacht hat.
Ich halte es durchaus für möglich, dass man der Ansicht sein kann, dass ein Durchfahrtsrecht automatisch als ein weniger ein Durchgangsrecht erlaubt.
Mit freundlichen Grüßen
Draudt -Syroth
Rechtsanwältin