14. Januar 2009
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21:29
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Ob Sie das von der Kfz-Steuer begünstigte grüne Kennzeichen für den Traktor erhalten, entscheidet das Finanzamt. Dabei prüft das Finanzamt, ob Sie das Fahrzeug ausschließlich in einem land- oder forstwirtschaftlichem Betrieb einsetzen.
Sie müssen davon ausgehen, daß das Finanzamt eine genaue Prüfung durchführt, ob Sie das grüne Kennzeichen erhalten.
So müssen Sie nachweisen, daß eine tatsächliche und nachhaltige Nutzung von Grundstücksflächen zu land- und forstwirtschaftlichen Zwecken stattfindet.
Die Voraussetzungen sind allerdings in den Bundesländern unterschiedlich geregelt.
2.
Es ist richtig, daß Bescheinigungen der Berufsgenossenschaft z. T. gefordert werden (z. B. in Bayern).
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt