Gründung eines neuen Gewerbes parallel zu existierender GbR

19. März 2021 20:51 |
Preis: 61,00 € |

Gesellschaftsrecht


Beantwortet von

Hallo,

ich habe eine bzw. mehrere Fragen zum Thema Unternehmensgründung.

Ich bin aktuell Mitgesellschafter einer 2-Mann GbR im Bereich Online Handel. Es besteht kein Gesellschaftervertrag. Die Firmenanteile belaufen sich auf 50/50 und es besteht Einzelvertretungsbefugnis.

Nun spiele ich mit dem Gedanken nebenher, zunächst als Einzelunternehmer, ein neues Gewerbe anzumelden, dieses auch im Bereich Online Handel.

1. Muss ich meinen Mitgesellschafter hiervon in Kenntnis setzen oder gegebenenfalls den Firmensteuerberater? Oder geht diese das nichts an?
2. Wie verhält es sich z.B. mit einem von der Firma nicht mehr genutzten Paypal- und Ebaykonten. Dürfte ich auch alleine über diese verfügen, bzw. nutzen? (Zur Erklärung - Wir hatten früher mehrere, inzwischen wird aber jeweils nur noch eines genutzt)
20. März 2021 | 10:21

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:

1. Muss ich meinen Mitgesellschafter hiervon in Kenntnis setzen oder gegebenenfalls den Firmensteuerberater? Oder geht diese das nichts an?

Da Sie in direkte Konkurrenz zur GbR treten könnten, haben Sie aus dieser Gesellschafterstellung Rücksichtsnahmepflichten und müssen daher den anderen Gesellschafter informieren, um nicht Schadensersatzansprüche hervorzurufen.

Der Firmensteuerberater ist aus meiner Sicht erst einmal nicht betroffen.

2. Wie verhält es sich z.B. mit einem von der Firma nicht mehr genutzten Paypal- und Ebaykonten. Dürfte ich auch alleine über diese verfügen, bzw. nutzen? (Zur Erklärung - Wir hatten früher mehrere, inzwischen wird aber jeweils nur noch eines genutzt)

Diese gehören Ihnen nicht allein, über diese dürfen Sie daher nur nach Rücksprache mit dem anderen Gesellschafter verfügung.

Sofern die Accounts aufgegeben wurden und Sie dies belegen können, bedarf es keiner Rücksprache.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


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