Antwort
vonRechtsanwalt Alexander Dietrich
Kapitelshof 36
53229 Bonn
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Web: https://www.dietrich-legal.de
E-Mail: info@dietrich-legal.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen wie folgt beantworten:
Grundsätzlich besteht im Rahmen des mit Google geschlossenen Nutzungsvertrages über einen Google Account ein durchsetzbarer Anspruch auf Zugang zum E-Mail Account. Sie sind allerdings in der Beweislast dafür, dass Sie tatsächlich Inhaber des Accounts sind. Über die IP kann dieser Nachweis nicht mehr geführt werden, da die Anschlussdaten nicht mehr zurückverfolgbar sind nach so langer Zeit.
Der Nachweis könnte aber zumindest darüber geführt werden, dass Sie per Paypal für den zusätzlichen Speicherplatz bezahlen, wenn Sie beweisen der Inhaber des Paypal Kontos zu sein. Dies sollte Ihnen problemlos gelingen.
Sie sollten vor der Einschaltung eines Anwaltes aber versuchen, alle Tipps durchzuprobieren, die hier erwähnt sind:
https://support.google.com/accounts/answer/7299973?hl=de
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Dietrich
Rechtsanwalt
Sehr geehrter Herr Dietrich,
vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe noch folgende Fragen dazu:
- In welchem Land wäre der Gerichtsstand?
- Von welcher Jurisdiktion ist das Recht anwendbar?
- Können Sie Beispiele für eine solche Beweisführung geben?
-- Ich habe mir beispielsweise eine Reihe von Mails von dem in Frage stehenden Konto an ein ein anderes Mail-Konto von mir weitergeleitet, so auch eine Mail von einem Fotografen, der mir Bewerbungsbilder zugeschickt hat. Auch habe ich mir Mails von meinem damaligen Arbeitgeber weitergeleitet.
Mit besten Grüßen,
der Fragesteller
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Google hat eine Niederlassung in Hamburg, sodass man dort klagen könnte nach deutschem Recht.
Die Beweisführung ist etwa möglich, wenn Sie einen Ausdruck Ihrer Paypal-Kontoübersicht einreichen, auf der die Transaktion an Google ersichtlich ist.
Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Abend.
Viele Grüße
Alexander Dietrich