18. März 2016
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10:54
Antwort
vonRechtsanwältin Thurid Neumann
Beyerlestr. 1
78464 Konstanz
Tel: 07531917791
Web: https://www.neumann-und-neumann.de
E-Mail: mail@neumann-und-neumann.de
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Ich empfehle Ihnen, dem Arbeitgeber Ihres Vaters eine Forderungsaufstellung bezüglich des rückständigen Unterhalts zu übermitteln mit der Mitteilung, dass nur noch dieser berechnete Gesamtbetrag geschuldet ist und weiter gepfändet werden soll und ab welchem Monat kein laufender Unterhalt mehr gepfändet werden soll.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin Thurid Neumann
Fachanwältin für Familienrecht