Gläubiger

18. Januar 2025 21:20 |
Preis: 40,00 € |

Erbrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde
Mein Vater ist 2013 und meine Mutter 2019 verstorben. Meine Schwester hat für die Betreuung unserer Mutter Betreuungsgeld erhalten. Zusätzlich hat sie die Rente unserer Mutter sowie die Witwenrente missbraucht, indem sie diese für sich selbst verwendet hat. Weiterhin hat sie vor und nach dem Tod unserer Mutter Schulden in ihrem Namen gemacht.

Im Jahr 2013 habe ich das Betreuungsgericht darüber informiert, dass meine beiden Geschwister die Renteneinkünfte unserer Mutter missbrauchen und Schulden machen. Mein Bruder legte dem Betreuungsgericht 2013 eine Vollmacht vor, in der ihm unsere Mutter die Befugnis erteilte, ihre Finanzen und Renteneinkünfte zu kontrollieren und zu verwalten. Unsere Mutter konnte weder lesen noch schreiben und hatte keine Kenntnisse der deutschen Sprache. Die Vollmacht war auf Deutsch verfasst, jedoch ohne Übersetzung.

Laut der Schufa hat unsere Mutter über 30 negative Einträge.

Was kann ich in dieser Situation tun?
Können Gläubiger auch mich belangen, obwohl ich das Betreuungsgericht bereits informiert habe?
Ist mein Bruder nicht haftbar oder verantwortlich, da er laut Vollmacht für die Verwaltung der Finanzen und Einkünfte unserer Mutter zuständig war?
Ist die Rente für die letzten sechs Jahre im Erbe enthalten, und kann ich meinen Anteil von meinen Geschwistern verlangen?
Kann man die beiden Geschwistern enterben, da die Mutter ausgenutzt haben?
18. Januar 2025 | 21:40

Antwort

von


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37083 Goettingen
Tel: +4955149208757
Web: https://www.msadvocate.net
E-Mail: mathiasschulze@me.com
In der von Ihnen geschilderten Situation gibt es mehrere rechtliche Aspekte, die zu berücksichtigen sind:



1. **Haftung für Schulden der Mutter**: Grundsätzlich haften Erben für die Schulden des Erblassers, also Ihrer Mutter, mit dem geerbten Vermögen. Wenn Ihre Mutter Schulden hinterlassen hat, sind diese Teil des Nachlasses. Sie haften jedoch nur bis zur Höhe des Nachlasses. Sollten Sie das Erbe ausschlagen, haften Sie nicht für die Schulden Ihrer Mutter.



2. **Vollmacht und Verantwortung des Bruders**: Wenn Ihr Bruder eine Vollmacht hatte, die ihm die Verwaltung der Finanzen Ihrer Mutter erlaubte, ist er verpflichtet, diese im Interesse Ihrer Mutter zu verwalten. Sollte er die Vollmacht missbraucht haben, könnte er für den entstandenen Schaden haftbar gemacht werden. Da Ihre Mutter die Vollmacht möglicherweise nicht verstanden hat, könnte die Wirksamkeit der Vollmacht angefochten werden. Dies könnte insbesondere dann relevant sein, wenn Ihre Mutter die Vollmacht nicht in ihrer Muttersprache verstanden hat.



3. **Missbrauch der Renteneinkünfte**: Wenn Ihre Geschwister die Renteneinkünfte Ihrer Mutter für eigene Zwecke verwendet haben, könnte dies als unrechtmäßige Bereicherung oder gar als Unterschlagung gewertet werden. Sie könnten von Ihren Geschwistern eine Rückzahlung der unrechtmäßig verwendeten Beträge verlangen.



4. **Erbansprüche**: Die Rente, die Ihre Mutter bis zu ihrem Tod erhalten hat, gehört grundsätzlich nicht zum Nachlass, da sie zur Deckung ihres Lebensunterhalts bestimmt war. Allerdings könnten unrechtmäßig verwendete Beträge, die nicht für den Unterhalt Ihrer Mutter genutzt wurden, in den Nachlass zurückgeführt werden.



5. **Enterbung**: Eine Enterbung ist nur durch ein Testament oder einen Erbvertrag möglich. Wenn Ihre Mutter kein entsprechendes Dokument hinterlassen hat, greift die gesetzliche Erbfolge. Sie könnten jedoch versuchen, Pflichtteilsansprüche Ihrer Geschwister zu mindern, indem Sie nachweisen, dass diese sich eines schweren Fehlverhaltens schuldig gemacht haben.



6. **Gläubigeransprüche**: Gläubiger können sich grundsätzlich an die Erben wenden, um Schulden der Mutter einzutreiben. Wenn Sie das Erbe ausschlagen, sind Sie nicht haftbar. Sollten Sie das Erbe annehmen, haften Sie nur bis zur Höhe des Nachlasses.



In Ihrer Situation wäre es ratsam, die Wirksamkeit der Vollmacht zu überprüfen und gegebenenfalls rechtliche Schritte gegen Ihre Geschwister einzuleiten, um unrechtmäßig verwendete Gelder zurückzufordern. Es könnte auch sinnvoll sein, das Erbe auszuschlagen, wenn die Schulden den Nachlass übersteigen.


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