30. Juni 2025
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23:05
Antwort
vonRechtsanwältin Sonja Stadler
Wichlinghauser Markt 5
42277 Wuppertal
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Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Sonja-Stadler-__l108484.html
E-Mail: kanzlei@sonja-stadler.de
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Das Finanzamt muss für Kryptowährungen, die Sie nach mehr Ly einem Jahr verkaufen nicht aktiv die Steuerfreiheit feststellen.
Es ist ausreichend, wenn Sie die Gewinne angeben, die Sie innerhalb eines Jahres ab Kauf realisieren. Das entnehme ich so auch den Veröffentlichungen der Finanzbehörden, z.B. in Nordrhein-Westfalen. Dort wird auch eindeutig nur für den Gewinnen gesprochen, die innerhalb eines Jahres erzielt werden und als privates Veräußerungsgeschäft zu versteuern sind.
Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-