9. November 2015
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11:02
Antwort
vonRechtsanwalt Gerhard Raab
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zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:
1.
Wann der Mietvertrag gekündigt werden kann, ergibt sich aus dem Vertrag. Dort können Sie die Kündigungsfristen nachlesen.
Die Kündigung zum nächstmöglichen Termin bedeutet, daß unter Einhaltung der Kündigungsfristen zu dem Termin gekündigt wird, der als nächster Termin nach dem Vertrag in Betracht kommt.
2.
Eine Beendigung des Mietverhältnisses zu einem früheren Zeitpunkt als dem 30.10.2016 ist also nur möglich, wenn das aufgrund des Mietvertrags zulässig wäre.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Raab
Rechtsanwalt